Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 29

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement, bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Minister! Die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes stellt auch eine Lücke dar, weil die Geldleistung über der Standard-Regel um 1 000 € verringert und die im Kinderbetreu­ungsgeld inkludierte Versicherungsleistung zeitlich von 30 auf 15 Monate halbiert wird.

Frau Minister, wie werden Sie für AlleinerzieherInnen sorgen, die durch Wahl der sogenannten Kurzleistung nach 15 Monaten ohne Versicherung dastehen, weil sie zum Beispiel im ländlichen Raum keine Betreuungseinrichtung oder Tagesmutter für ein 15 Monate altes Kleinkind finden und deshalb keiner Arbeit nachgehen können? Wie wird also die zeitliche Halbierung der Versicherungsleistung von 30 auf 15 Monate abgegolten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Das Erste, das man sagen muss, ist, dass viele Frauen, bevor sie Kindergeld beziehen, bevor sie ein Kind bekommen, berufstätig sind. Der große Vorteil, der schon da ist, besteht darin, dass nach 15 Monaten noch immer der Kündigungsschutz gilt – im Unterschied zu den 30 Monaten. Das war ja das Problem! Daher haben auch viele Frauen den Weg zurück in den Beruf nicht gefunden. Das heißt, mit der neuen Regelung sind wir auch arbeitsrechtlich in der Zeit, in der Frauen noch kündigungs­geschützt sind, um wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu können.

Ich glaube, deshalb ist das auch im Einklang mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen so wichtig gewesen. Aber wenn Sie von den AlleinerzieherInnen mit 15 Monaten sprechen, möchte ich vielleicht noch Folgendes anknüpfen: Wenn es zwei Elternteile gibt und man die Chance hat, das Kind mit 800 € 18 Monate lang zu betreuen, dann möchte ich, dass AlleinerzieherInnen und ihre Kinder ebenfalls die Chance haben, das 18 Monate lang zu tun.

Daher bin ich der Auffassung, dass wir Kindern von AlleinerzieherInnen diese drei Monate nicht nehmen sollten. Daher glaube ich, dass es eine ganz wichtige Maß­nahme für Frauen wäre, die es ohnedies schwer im Leben haben – weil sie mit einem kleinen Kind allein sind –, und dass wir ihnen und vor allem den Kindern die drei Monate zusätzlich geben sollten. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Zwerschitz, bitte.

 


Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Frau Minister! Es ist europaweit nachge­wiesen, dass Sachleistungen wie Gratiskinderkrippen, Gratiskindergärten oder Ganz­tags­schulen für Familien wesentlich besser sind als das österreichische System des Bargeldauszahlens, mit dem die Familien diese Leistungen sehr teuer selbst zukaufen müssen. Wie wollen Sie die Kinderbetreuungsplätze, die Sie zu schaffen versprochen haben, finanzieren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Das eine ist, dass wir in Österreich kein einheitliches System haben, was die Kosten der Kinderbetreuung betrifft, weil das Ländersache ist. Ich halte alle Modelle, die das einkommensabhängig, also sozial gestaffelt machen, für einen sehr fairen Zugang. Jene Menschen, die ein geringes Einkommen haben, sollen bis zu gar nichts für die Kinderbetreuung bezahlen, und jene Menschen, die ein hohes und gutes Einkommen


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