Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 147

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alkoholische Getränk sind, und dass dies eine sehr wichtige und gute Maßnahme ist, dass dies aber leider nie kontrolliert wird. Alles, was nie kontrolliert wird, gerät in Vergessenheit. Eigentlich weiß auch keiner, warum es das gibt; die Jugendliche wissen es nicht, und viele Wirte wissen es dann oft auch nicht mehr.

Ich glaube, dass es sehr wesentlich ist, dass wir eine bundeseinheitliche Rahmen­gesetzgebung haben, bei der jeder weiß, worauf es ankommt: Was sind die wichtigsten Eckpunkte dafür, damit wir dem Komatrinken endlich Herr werden? – Das ist aus meiner Sicht das Entscheidende. Daran werden wir mitwirken, und Sie bekommen natürlich auch unsere Zustimmung dafür, dass Sie in diesem Bereich etwas unter­nehmen wollen. (Beifall beim BZÖ.)

16.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.22.00

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alkoholkonsum von Jugendlichen, ja sogar von Kindern ist kein neues Phänomen, nimmt aber immer dramatischere Ausmaße an. Fast täglich werden wir mit erschütternden Berichten darüber konfrontiert, dass sich Elfjährige oft bis zur Bewusstlosigkeit betrinken und junge Menschen sich durch regelmäßigen Alkoholkonsum irreversible gesundheitliche Schäden zufügen und sich selbst ins soziale Out befördern.

Natürlich ist es so, dass heute jeder einzelne Fall landauf, landab durch die Medien getragen wird und dass breit diskutiert wird, was früher einfach unkommentiert hingenommen wurde. Das darf aber nicht hingenommen werden! Es ist wichtig, sich intensiv mit diesem großen Problem auseinander zu setzen, ohne jedoch eine ganze Generation zu verunglimpfen. Da gehe ich mit meiner Kollegin Steibl völlig konform: Die Jugend ist nicht so schlecht, wie sie immer wieder dargestellt wird! (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP. – Beifall bei der SPÖ.)

Es ist aber höchste Zeit, dass Handlungen gesetzt werden, und ich bin froh darüber, dass nun endlich etwas geschieht und geschehen muss. In den Regierungs­ver­handlungen haben die Jugendsprecherin der ÖVP, Silvia Fuhrmann, und ich der damals ja noch nicht bekannten Jugendministerin namens unserer Fraktionen den klaren Auftrag mitgegeben, gezielte Maßnahmen zur Suchtprävention, insbesondere auch zur Prävention von Alkoholkonsum Jugendlicher, zu setzen. Wir sind auch darin übereingekommen, die völlig unterschiedlichen Jugendschutzbestimmungen zu verein­heitlichen und zu modernisieren. Es liegt nun an Ihnen, Frau Ministerin, diesen Auftrag zügig zu erfüllen. Der vorliegende Antrag soll Sie einmal mehr daran erinnern.

Es ist, wie wir wissen, nicht alles Jugendschutzrelevante in Ihrem Ressort angesiedelt. Die Gewerbeordnung beispielsweise ressortiert bei Ihrem Kollegen Bartenstein, den Sie vielleicht schon noch einmal darauf hinweisen sollten, dass Wert auf wirksame Sank­tionen gelegt werden sollte. Im Ausschuss sind Sie ja selbst von der irrtümlichen Annahme ausgegangen, dass in der geplanten Gewerberechts-Novelle ein Entzug der Betriebsstättengenehmigung als schärfste Sanktion vorgesehen ist. Leider ist es aber immer noch so, dass sich der Lokalinhaber durch Bestellung eines neues gewerbe­rechtlichen Geschäftsführers seiner Verantwortung entziehen kann.

Darüber sollten Sie also auch noch mit Ihrem Regierungs- und Parteikollegen reden, und natürlich auch über den Auftrag dieses Antrags, so genannte Flatrate-Partys zu unterbinden. Hier stecken natürlich massive wirtschaftliche Interessen dahinter; aber das auf Kosten unserer Jugend verdiente Geld ist unsauberes Geld.

 


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