Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 18

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Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde folgende Aus­gestaltung und Dauer der Debatten vorgeschlagen: Es wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 116 Minuten, Grüne und Freiheitliche 92 sowie BZÖ 64 Minuten.

Die Debatte über den Tagesordnungspunkt 1 soll bis 13 Uhr dauern und wird vom ORF in der Zeit von 9.05 Uhr bis 13 Uhr übertragen. Für die Zeit der Fernsehübertragung wird folgende Redezeitordnung vorgeschlagen:

Eingangs erstattet der Obmann des Untersuchungsausschusses Bericht mit einer Re­dezeit von 32 Minuten. Die weitere Redeordnung gliedert sich wie folgt: Erste Runde: SPÖ, ÖVP, Grüne, FPÖ, BZÖ, Finanzminister: 10 Minuten; zweite Runde: SPÖ, ÖVP, Grüne, FPÖ, BZÖ, Staatssekretär: 5 Minuten; dritte Runde: SPÖ, ÖVP, FPÖ; vierte Runde: SPÖ, ÖVP, BZÖ; fünfte Runde: SPÖ, ÖVP; sechste Runde: SPÖ, ÖVP, Grü­ne; siebente Runde: SPÖ, ÖVP, Grüne, FPÖ, BZÖ.

Für den Bericht des Ausschussobmannes stehen 32 Minuten zur Verfügung. Eine all­fällige längere Wortmeldung bis maximal 70 Minuten geht zu Lasten der Redezeit der FPÖ-Fraktion.

Die Fraktionsredezeit beträgt maximal 37 Minuten beziehungsweise bei der FPÖ 38 Minuten.

Kein Mandatar, keine Mandatarin darf bei einer Wortmeldung länger als 12 Minuten reden.

Die bei der Wortmeldung angegebene Redezeit soll strikt eingehalten werden. Wir wer­den auch von der Vorsitzführung her darauf Rücksicht nehmen.

Vor Beginn der letzten Runde wird die den Vorsitz führende Präsidentin beziehungs­weise der den Vorsitz führende Präsident nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die allenfalls verbleibende Redezeit auf die Fraktionen gleichmäßig aufteilen.

Die Debatte über den Tagesordnungspunkt 1 endet spätestens um 13 Uhr.

Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden nach Schluss der Debatte aufgerufen.

Der Tagesordnungspunkt 2: Erklärung des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Abs. 2 GOG zum Europäischen Rat, wird um 13.15 Uhr aufgerufen. Die Debatte darüber wird spätestens um 15 Uhr beendet.

Für die Debatte über den Tagesordnungspunkt 2 wird folgende Redezeitgestaltung vorgeschlagen: Bundeskanzler 14 Minuten, Außenministerin 11 Minuten, Abgeordne­tenrunde à 7 Minuten, Abgeordnetenrunde à 5 Minuten, Abgeordnetenrunde à 4 Minu­ten.

Innerhalb der drei RednerInnenrunden wird Contra/Pro in der Reihenfolge Grüne, SPÖ, FPÖ, ÖVP und BZÖ gesprochen.

Vor Beginn der letzten Runde wird die vorsitzführende Präsidentin nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden wiederum die allenfalls verbleibende Redezeit auf die Frak­tionen gleichmäßig aufteilen.

Die Debatte wird in der Zeit von 13.15 Uhr bis 15 Uhr vom ORF übertragen.

Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden nach Schluss dieser Debatte aufgerufen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

 


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