Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 96

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(Die Sitzung wird um 13.06 Uhr unterbrochen und um 13.16 Uhr wieder aufgenom­men.)

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

13.16.532. Punkt

Erklärungen des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Europäischen Rat

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir kommen nun zu Punkt 2 der Tagesord­nung.

Ich erteile zunächst Herrn Bundeskanzler Dr. Gusenbauer zur Abgabe seiner Erklärung das Wort. – Bitte.

 


13.17.15

Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abg. Ing. Westenthaler: „My name is Gu­senbauer, Alfred Gusenbauer!“) Der Europäische Rat hat sich am 21. und 22. Juni im Wesentlichen mit der Frage der Zukunft des europäischen Verfassungsvertrages be­schäftigt. Sie wissen ja, dass es auf Basis der Vorarbeiten des Konvents und einer Re­gierungskonferenz ein Vertragswerk gegeben hat, das die Unterschriften aller Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union trägt. Dieses Vertragswerk wurde in 18 Mitgliedstaaten ratifiziert. In einer Reihe von Mitgliedstaaten wurde es leider nicht ratifiziert, und in zwei Mitgliedstaaten, nämlich in den Niederlanden und in Frankreich, hat es ein Referendum mit einem negativen Ausgang gegeben.

Daher war die Frage, wie man von diesem Verfassungsvertrag, der die Zukunft Euro­pas regeln sollte, ein Maximum in eine neue, modifizierte Form bringen kann, damit die Situation – wenn man so will – der Blockade der letzten Monate und Jahre überwunden wird, weil natürlich die gesamte Diskussion über den Verfassungsprozess sehr viele politische Energien in Europa konsumiert hat, die wir zur Bewältigung der Probleme dringend brauchen.

Die österreichische Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt – auf Basis der Grund­lage, dass der österreichische Nationalrat diesen Verfassungsvertrag mit ganz großer Mehrheit ratifiziert hat –, möglichst die Substanz dieses Verfassungsvertrages zu ret­ten. Unsere Grundlinie bestand darin, dass es weniger um symbolische Fragen geht – diese haben auch ihre Bedeutung –, sondern mehr um den Inhalt und um die Substanz des Vertrages.

Das hat bei diesem Rat in Brüssel dazu geführt, dass es sehr ausführliche Diskussio­nen gegeben hat, weil es leider auch sehr kontroverse Meinungen dazu gegeben hat. Ich habe natürlich volles Verständnis dafür, dass man in Ländern, in denen das Re­ferendum mit Nein ausgegangen ist, etwas verändern muss, damit die Grundlage für eine Zustimmung gegeben ist. Viel weniger Verständnis habe ich für Länder, in denen es kein negatives Referendum gegeben hat und in denen dieselben Staats- und Re­gierungschefs, die diesen Vertrag bereits einmal unterzeichnet hatten, dann doch mit sehr substanziellen Veränderungswünschen angetreten sind.

 


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