Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 115

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Ich möchte deshalb einen Antrag einbringen, mit dem wir uns gegen das Opting-Out eines Landes starkmachen können.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Grundrechte

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die wirtschaftlichen und sozialen Grundrechte der Europäischen Union müssen für alle EU-BürgerInnen Gültigkeit haben. Dem Opting-Out von der EU-Grundrechtecharta eines Mitgliedstaates ist entschieden entgegenzuwirken.“

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Ich hoffe sehr, dass das die Zustimmung auch der ÖVP finden wird. Dieser wortgleiche Antrag ist nämlich schon im Wiener Landtag beschlossen worden, und zwar am 28. Ju­ni 2007 auf Antrag der Grünen; dort hat die SPÖ mitgestimmt, sogar die Freiheitlichen haben mitgestimmt, nur die ÖVP hat sich der Stimme enthalten beziehungsweise hat dagegengestimmt. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Ich bin neu­gierig, ob die ÖVP diesmal sagt, sie will nicht, dass Großbritannien ein Opting-Out zur Grundrechtscharta hat. (Beifall bei den Grünen.)

14.25


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Lunacek einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Grundrechte, ein­gebracht im Zuge der Debatte über die Erklärung des Bundeskanzlers und der Außen­ministerin zum Europäischen Rat gem. § 19 Abs. 2 GOG

Mit dem Beschluss zur verbindlichen Verankerung der EU-Grundrechtecharta im EU-Primärrecht wurde beim Europäischen Rat in Brüssel am 22./23. Juni 2007 ein Mei­lenstein der Menschen- und BürgerInnenrechte der EU gesetzt. In den Grundrechten enthalten sind unter anderem das Verbot von Folter und Todesstrafe, das Recht auf Freiheit und Pluralität der Medien und das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Menschen- und BürgerInnenrechte sind unteilbar. Die Nichtgeltung der Grundrechte für einen Mitgliedstaat untergräbt die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die wirtschaftlichen und sozialen Grundrechte der Europäischen Union müssen für alle EU-BürgerInnen Gültigkeit haben. Dem Opting-Out von der EU-Grundrechtecharta eines Mitgliedstaates ist entschieden entgegenzuwirken.

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