vorher gesagt haben. Sie, Herr Bundeskanzler und Frau Außenministerin, haben in der europäischen Politik – so hat es den Anschein – nichts dazugelernt. Es ist kein Hausverstand mehr spürbar – ein Hausverstand, der grundlegend notwendig wäre, um die Menschen auf dem Weg in Europa mitzunehmen.
Wir Freiheitlichen verlangen von Ihnen, dass Sie das Prinzip der Bürgernähe in den Verhandlungen der Regierungskonferenz in den nächsten Monaten einbringen und dass wir in Österreich zwingend eine Volksabstimmung über die neue Vertragssituation machen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.36
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Bösch eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Strache, Dr. Bösch, Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betreffend Erwirkung einer neuerlichen Ratifizierung in Form einer Volksabstimmung eines neu aufgelegten Vertrages für die Europäische Union
eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärungen des Bundeskanzlers und der Außenministerin zum Europäischen Rat gem. § 19 Abs. 2 GOG
Nachdem der alte Vorschlag für eine EU-Verfassung an zwei Referenden in Frankreich und den Niederlanden im Jahr 2005 gescheitert war, wurde im Zuge der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und des Europäischen Rats vom 21. und 22. Juni 2007 ein Vertrag für die Europäische Union neu ausverhandelt. Laut Auskunft der Außenministerin soll dieser Vertrag allerdings zu 95 Prozent dem alten Vorschlag für eine EU-Verfassung entsprechen, neben verschiedenen Fristenänderungen und einem komplizierteren Vertragswerk also mehr oder minder die gleichen Inhalte wie der alte Verfassungs-Vorschlag in sich tragen. Führende Rechtsexperten wie der deutsche Verfassungsjurist Karl Albrecht Schachtschneider bezeichnen diese Vorgangsweise als skandalös und meinen, dass sich der Europäische Rat mit diesen kleinen Modifizierungen so weit wie möglich an Ratifizierungen durch Referenden der europäischen Mitgliedsstaaten vorbeimogeln wolle.
Ein solcher Arts veränderter Vertrag für die Europäische Union soll aber selbstverständlich in jedem einzelnen Mitgliedsstaat neuerlich ratifiziert werden, zumal nicht nur in Österreich ein solcher Vertrag einen schwerwiegenden Eingriff in die Bundesverfassung darstellt, wenn nicht gar eine Aushebelung derselben bedeutet. Entscheidungen dieser Art dürfen nicht über die Köpfe der Bürger der europäischen Mitgliedsstaaten hinweg entschieden werden.
Da sich allerdings abzeichnet, dass keineswegs an nationale Volksabstimmungen gedacht ist, die nach Meinung verschiedener Verfassungsexperten zwingend sein sollten, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene in den entsprechenden Räten einen neuerlichen Ratifizie-
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