Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 193

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darauf bereits im März hingewiesen –; man wird warten und dann sagen: Rasche An­passung, und im Übrigen verstehen es ohnehin die meisten nicht.

Ein Gesetz, das hier beschlossen wird, soll jeder Abgeordnete sehr wohl verstehen und dabei auch jeder Abgeordnete so einbezogen werden, dass er es auch verstehen kann – und davon sind wir weit entfernt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.27.21

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen im Ziel von MiFID überein. Bezüg­lich der Umsetzung darf man hinterfragen, wie gelungen sie ist. In Brüssel wird MiFID mittlerweile im Jargon „Misfit“ genannt. Wir haben uns in Österreich bemüht, die Richt­linie so praxisgerecht wie möglich umzusetzen. Eine Tendenz, weit überschießende Konsumentenschutzregelungen zu beinhalten, die eher zur Desinformation des Konsu­menten führen, ist schon ausgeführt worden. Es ist auch Faktum, dass die Kreditwirt­schaft und die Wertpapierdienstleister immerhin mit Einführungskosten von insgesamt 160 Millionen € und jährlichen Betriebsaufwendungen von 45 Millionen € belastet wer­den – also kein „Lapperl“!

Ich glaube, es ist uns dennoch gelungen, in diesem Rahmen eine in Österreich durch­aus praxisnahe und taugliche Umsetzung zu gestalten. Insbesondere die Balance zwi­schen den Interessen der Kreditwirtschaft und des Konsumentenschutzes ist akzepta­bel, und wir haben auch den kleinen Finanzdienstleistern Hilfestellung gegeben, die es ihnen ermöglichen sollte, die Belastungen einigermaßen zu bewältigen.

Um dieses Anliegen noch zu optimieren, möchte ich jetzt folgenden Abänderungsan­trag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen einbringen:

Ich möchte ihn ganz kurz in den wesentlichen Zügen beschreiben.

Der Großteil des Abänderungsantrages entfällt darauf, dass Teile der Ausführungs­richtlinie, für die in der Regierungsvorlage eine Verordnungsermächtigung der FMA vorgesehen war, nunmehr im Gesetzesrang geregelt werden. Der Herr Staatssekretär hat es bereits gesagt, dies soll dem Bedürfnis nach frühestmöglicher Rechtssicherheit Rechnung tragen und die Vorbereitung auf die neue Rechtslage für die Wertpapier­dienstleister und die Kreditwirtschaft erleichtern.

Des Weiteren haben wir zusätzliche, sehr vernünftige und berechtigte Konsumenten­schutzanliegen aufgenommen.

Und last but not least sind Übergangsbestimmungen verankert, die der schriftlichen Festlegung von Auslagerungsvereinbarungen einen angemessenen Zeitraum gewähr­leisten. Das ist vor allem für die dezentralen Sektoren und die finanziellen Nahversor­ger essentiell.

Ich gehe davon aus, dass wir auch den Abänderungsantrag gemeinsam beschließen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Ikrath ein­gebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht mit in Verhandlung und wird wegen des besonderen Umfanges verteilt.

 


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