Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 205

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Die Anpassungen werden auch Mehrkosten für Kreditinstitute, aber auch für die Auf­sicht bedeuten, Mehrkosten, die im Interesse von mehr Sicherheit aber auch gerecht­fertigt sind.

Eine weitere europäische Anpassung erfolgt mit der Umsetzung der Versicherungs­richtlinie im Wege der VAG. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäi­schen Rückversicherer zu verbessern, werden die Rechtsvorschriften für das Rück­versicherungsgeschäft weitgehend an die Vorschriften für Direktversicherungen ange­glichen. So werden die Bestimmungen über Zulassung und Konzession harmonisiert und Kapitalanlagevorschriften für Rückversicherungsunternehmen eingeführt. Bei der Versicherung inländischer Betriebe wird das Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat den Bestimmungen des VAG unterstellt.

Außerdem enthält die Novelle Änderungen, die das nach zahlreichen Änderungen sys­tematisch und terminologisch unstimmig gewordene Versicherungsaufsichtsgesetz ein­heitlicher, geschlossener und konsistenter machen.

All diese Neuregelungen werden jedoch nur dann sinnvoll greifen können, wenn auch das System der Finanzmarktaufsicht entsprechend reformiert wird. Wir haben heute schon Gelegenheit gehabt, darüber ausreichend zu diskutieren. Ich glaube auch, dass der Untersuchungsausschuss ausreichend Vorschläge erarbeitet hat. Bleibt nur zu hof­fen, dass diese Erkenntnisse sehr rasch in die Reformarbeit einfließen können.

Wir brauchen eine schlagkräftige, effiziente Überwachungsbehörde für die österreichi­schen Banken und Versicherungen – vor allem im Interesse der vielen kleinen Sparer, die wir gerne unterstützen wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.32


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.32.55

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch diese innerhalb der Europäischen Union har­monisierte Regelung ist es nun möglich, den Anlegern beziehungsweise Kunden in­nerhalb der Gemeinschaft auch ein sehr hohes Schutzniveau zukommen zu lassen und gleichzeitig möglichst einheitliche Ausübungsbedingungen zu gewähren. Doch die Beschlussfassung darf uns nicht von der Verantwortung entbinden – und das hat der erste Tagesordnungspunkt heute sehr deutlich gezeigt, wie wichtig es ist, Kontrolle auszuüben –, auch ein Aufsichtsgesetz zu erarbeiten, das auch Zähne hat, um Fälle; wie sie im Untersuchungsausschuss Finanzmarktaufsicht behandelt wurden, ein für alle Mal zu vermeiden.

16 000 Anleger sind 16 000 Einzelschicksale, und die dürfen wir auch da nicht aus den Augen verlieren. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.34.00

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich notwendig, dass innerhalb der Europäischen Union diese Harmonisierung voranschreitet, dass diese


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