Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 204

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zu Anlage 2 zu § 40:

Hiermit wird Art. 32 Abs. 1 bis 4 und 7 der Richtlinie 2006/73/EG umgesetzt.

Zu Anlage 3 zu § 40:

Hiermit wird Art. 31 Abs. 2 der Richtlinie 2006/73/EG umgesetzt.

Die Informationspflichten über Risiken der Richtlinie 2006/73/EG sind naturgemäß nicht produktspezifisch ausdifferenziert. Es wird daher davon ausgegangen, dass das bewährte Instrument der von der Kreditwirtschaft erstellten und einheitlich verwendeten Risikohinweise weiterhin fortgeführt wird. Auch die Veröffentlichung im Wege der FMA hat sich als bewährtes zentrales Informationsmedium für die Anleger bewährt. Diese Selbstregulierung hat auch den Vorteil der Flexibilität und Aktualität der produktspezifi­schen Informationen.

Zu Anlage 4 zu § 40:

Hiermit wird Art. 33 der Richtlinie 2006/73/EG umgesetzt.

Zu den Anlagen zu §§ 25, 49 und 50:

Die Änderungen der bisherigen Anlagenbezeichnungen (Anlagennummerierung) sind durch die Einfügung der Anlagen zu § 40 notwendig. Eine redaktionelle Korrektur wird zudem in der Anlage 1 zu § 49 (vormals Anlage 2 zu § 49) vorgenommen.

Zu B), betreffend Artikel 3 (Änderung des Bankwesengesetzes):

Zu § 3 Abs. 4 Z 2 (RV Z 12):

Redaktionelle Berichtigung. Der Verweis auf die nicht vorhandene „lit. a“ wird durch den korrekten Verweis auf die Z 1 ersetzt.

Zu C), betreffend Artikel 4 (Änderung des Börsegesetzes 1989):

Zu § 16 (RV Z 13):

Redaktionelle Anpassung des Verweises an § 67 Abs. 4 WAG 2007.

Zu D), betreffend Artikel 5 (Änderung des Investmentfondsgesetzes):

Zu § 39a Abs. 4 (RV Z 4):

Redaktionelle Berichtigung des Richtlinienverweises, da die Richtlinie 77/780/EWG aufgehoben und durch die Richtlinie 2006/48/EG, auf die im § 15 Abs. 5 BWG auch verwiesen wird, ersetzt wurde. Es wird zudem klargestellt, dass mit dem Verweis auf § 15 Abs. 5 selbstverständlich nur ein Verweis auf das BWG gemeint ist.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.30.23

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zwei Vorlagen stehen in Verhandlung. Zum einen werden mit dem Wertpapieraufsichtsgesetz Finanzinstrumente und Eigenkapitalanpassung von Wertpa­pierfirmen und Kreditinstituten nach europäischen Normen neu geregelt. Wertpapier­dienstleistungen werden damit europaweit harmonisiert und der Anlegerschutz wird verbessert. Das bedeutet gleichzeitig auch höhere Anforderungen an das Risikoma­nagement und höhere Anforderungen an die Innere Revision.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite