Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 209

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Dazu bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Elmar Mayer, Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen; zum Bericht und Antrag des Finanzausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz-NoVAG 1991 geändert wird (180 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Änderung im Normverbrauchsabgabegesetz-NoVAG 1991 lautet:

Im § 14 a wird in der Z 1 an Stelle der Wortfolge: „zwischen dem 1. Juli 2005 und dem 30. September 2007“ die Wortfolge: „zwischen dem 1. Juli 2005 und dem 30. Juni 2008“ eingefügt.

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Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Steindl einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Elmar Mayer, Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen; zum Bericht und Antrag des Finanzausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz-NoVAG 1991 geändert wird (180 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Änderung im Normverbrauchsabgabegesetz-NoVAG 1991 lautet:

Im § 14 a wird in der Z 1 an Stelle der Wortfolge: „zwischen dem 1. Juli 2005 und dem 30. September 2007“ die Wortfolge: „zwischen dem 1. Juli 2005 und dem 30. Juni 2008“ eingefügt.

Begründung:

Zur weiteren Durchdringung des Marktes mit derartigen Fahrzeugen soll der Bonus von 300 Euro für Fahrzeuge mit Partikelfilter um ein weiteres Jahr verlängert werden und nicht nur um drei Monate.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Mo­ser. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.46.47

Abgeordnete Mag. Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ja, der Kniefall vor den klimaschädigenden Instanzen dieser Republik, dieser doppelte Kniefall in Form von zwei steuerlichen Maß-


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