Gleichzeitig hat der Gesetzesvorschlag ein verbindliches ex-ante und ex-post Monitoring über die Einhaltung der Zielbestimmungen und ökologischen, sozialen, menschenrechtlichen und kulturellen Standards, eine Regelung zur regelmäßigen öffentlichen Berichterstattung an den Nationalrat und bei Nichteinhaltung der Zielbestimmungen und o.a. Standards Sanktionsmöglichkeiten zu beinhalten. Weiters muss gesetzlich sichergestellt werden, dass dieses Monitoring bei besonders ökologisch, sozial, menschenrechtlich oder kulturell sensiblen Projekten von einer unabhängigen Institution durchgeführt wird.
Weiters werden die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen aufgefordert, dem Nationalrat im Zuge der geplanten Novellierung des Ausfuhrförderungsgesetzes einen Vorschlag vorzulegen, in dem eine regelmäßige – zumindest in vierjährigen Abständen durchzuführende – Evaluierung des volkswirtschaftlichen Nutzens der staatlichen Exportförderung für Österreich von einem unabhängigen Forschungsinstitut vorzusehen ist. Dieser Bericht soll schließlich dem Nationalrat vorzulegen sein.
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.21
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zwei vorliegenden Novellen, und zwar das Ausfuhrförderungsgesetz und das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz, haben einen einzigen Grund: die unglaubliche Erfolgsstory unserer Exportwirtschaft in den letzten Jahren. (Beifall bei der ÖVP.)
Dazu nur fünf Daten, meine Damen und Herren:
Erstens: Wir haben im Vorjahr 2006 die Schallmauer von 100 Milliarden € Exportvolumen erstmals durchbrochen.
Zweites Faktum: Wir haben eine Exportquote von jetzt 58 Prozent des BIP. Das heißt, dass praktisch 60 Prozent unseres Wohlstandes von den Exporten herrühren. Das heißt, dass jeder zweite Arbeitsplatz in Österreich direkt oder indirekt durch den Export geschaffen wird.
Drittes Faktum: Wir sind in den Zuwachsraten des Exports Europameister, haben stärkere Zuwachsraten als andere Länder.
Viertes Faktum: Von unserem Wirtschaftswachstum, das ja im EU-Vergleich überdurchschnittlich ist, entfallen zwei Drittel auf die Exporte. Das heißt, von 60 000 Arbeitsplätzen zusätzlich entfallen 40 000 auf die Exportwirtschaft. (Beifall bei der ÖVP.)
Fünftes Faktum, meine Damen und Herren: Österreich ist auch im weltweiten Vergleich als Exporteur eine Großmacht. Wir liegen weltweit bei den Exporten pro Kopf der Bevölkerung an siebenter Stelle; wir kommen nach Singapur, Hongkong, Belgien, Holland, Schweiz und Schweden. Weltweit an siebenter Stelle bei den Exporten pro Kopf der Bevölkerung!
Also: Eine Erfolgsstory unserer Wirtschaft – und diese macht die heutigen zwei Novellen notwendig! (Beifall bei der ÖVP.)
19.23
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite