Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 222

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.23.26

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Exportfördersysteme sind weltweit in den letzten Jahren in die Kritik und unter Druck geraten, weil die Projekte, die mit ihnen gefördert werden, teil­weise sehr gravierende Auswirkungen auf soziologische, ökologische, menschenrecht­liche, entwicklungspolitische, kulturelle und soziale Parameter haben. Dementspre­chend haben sich die beiden Regierungsparteien auch in Ihrem Koalitionsprogramm zu dem Grundsatz bekannt: Gesellschaftliche Wertvorstellungen wie sozialer Ausgleich, kulturelle Vielfalt und Schutz der Umwelt müssen deutlicher als bisher ihren Nieder­schlag im Regelwerk der globalen Wirtschaft finden. Wir kommen mit diesem Ent­schließungsantrag genau diesem unserem selbst gesteckten Auftrag nach. (Präsiden­tin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Es ist gesagt worden, die Transparenz hinsichtlich der Einhaltung von Umwelt-, Men­schenrechten, Entwicklungsstandards und Sozialstandards hat einiges an Mehr ver­dient. Der Staudamm Ilisu im Südosten der Türkei ist ein recht trauriges Symbol dafür geworden, und ich bringe daher den Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, Ing. Hermann Schultes, Josef Bucher, Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kol­legen betreffend den Antrag Krainer/Stummvoll (251/A) ein, wo es darum geht, dass das Bundesministerium für Finanzen künftig die Auswirkungen ihrer Exportförderungen in zweierlei Hinsicht evaluiert: einerseits, was den inländischen Standort betrifft, auf Beschäftigungswirkung und auf volkswirtschaftliche Effekte, und zweitens, was das Ausland, die Zielländer betrifft, hinsichtlich ökologischer, sozialer und ökonomischer Auswirkungen.

Zum anderen sollen Firmen, die an der Börse notiert sind, zukünftig den OECD-Leit­linien für multinationale Unternehmen folgen; das soll sichergestellt werden. Und die anderen Unternehmen, die nicht börsenotiert sind, sollen dazu angehalten werden, sich diesen Kriterien ebenfalls zu unterwerfen. Darüber hinaus sollen für beiderlei glei­chermaßen internationale Umweltstandards gelten, wie etwa die der Weltbank oder der EBRD.

Auch soll die Berichterstattung transparenter werden, soll die Pluralität in der Diskus­sion im Beirat verstärkt zum Ausdruck kommen, und es sollen in der begutachterlichen Bewertung die Meinungen zu Umwelt-, Menschenrechts-, entwicklungspolitischen, kul­turellen und sozialen Auswirkungen mehr zum Tragen kommen.

Dieser Antrag ist ein Kompromiss, keine Frage. Ich hätte mir auch ein Mehr an Trans­parenz in der Arbeit des Beirats gewünscht. Ich hätte mir auch eine längere Zeit für die Stellungnahmen der interessierten Zivilgesellschaft gewünscht. Ich hätte mir auch eine stärkere Partizipation Betroffener gewünscht, mehr demokratische Kontrolle und mehr inhaltliches Eingehen auf nachhaltige Entwicklung und entwicklungspolitische Kriterien. Trotzdem ist es, glaube ich, ein brauchbarer Kompromiss. Ich bin davon überzeugt, dass er dazu beitragen wird, in Zukunft Fälle wie Ilisu zu verhindern, und ich freue mich wirklich sehr, dass alle Parteien diesen Antrag unterstützen werden. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

19.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Bayr einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in seinen Grundzügen erläutert und ist damit ordnungsgemäß eingebracht. Aufgrund des Umfanges lasse ich gemäß § 53 Abs. 4 GOG diesen Entschließungsantrag zur Verteilung bringen.

 


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