Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
19.23
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Exportfördersysteme sind weltweit in den letzten Jahren in die Kritik und unter Druck geraten, weil die Projekte, die mit ihnen gefördert werden, teilweise sehr gravierende Auswirkungen auf soziologische, ökologische, menschenrechtliche, entwicklungspolitische, kulturelle und soziale Parameter haben. Dementsprechend haben sich die beiden Regierungsparteien auch in Ihrem Koalitionsprogramm zu dem Grundsatz bekannt: Gesellschaftliche Wertvorstellungen wie sozialer Ausgleich, kulturelle Vielfalt und Schutz der Umwelt müssen deutlicher als bisher ihren Niederschlag im Regelwerk der globalen Wirtschaft finden. Wir kommen mit diesem Entschließungsantrag genau diesem unserem selbst gesteckten Auftrag nach. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Es ist gesagt worden, die Transparenz hinsichtlich der Einhaltung von Umwelt-, Menschenrechten, Entwicklungsstandards und Sozialstandards hat einiges an Mehr verdient. Der Staudamm Ilisu im Südosten der Türkei ist ein recht trauriges Symbol dafür geworden, und ich bringe daher den Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, Ing. Hermann Schultes, Josef Bucher, Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Antrag Krainer/Stummvoll (251/A) ein, wo es darum geht, dass das Bundesministerium für Finanzen künftig die Auswirkungen ihrer Exportförderungen in zweierlei Hinsicht evaluiert: einerseits, was den inländischen Standort betrifft, auf Beschäftigungswirkung und auf volkswirtschaftliche Effekte, und zweitens, was das Ausland, die Zielländer betrifft, hinsichtlich ökologischer, sozialer und ökonomischer Auswirkungen.
Zum anderen sollen Firmen, die an der Börse notiert sind, zukünftig den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen folgen; das soll sichergestellt werden. Und die anderen Unternehmen, die nicht börsenotiert sind, sollen dazu angehalten werden, sich diesen Kriterien ebenfalls zu unterwerfen. Darüber hinaus sollen für beiderlei gleichermaßen internationale Umweltstandards gelten, wie etwa die der Weltbank oder der EBRD.
Auch soll die Berichterstattung transparenter werden, soll die Pluralität in der Diskussion im Beirat verstärkt zum Ausdruck kommen, und es sollen in der begutachterlichen Bewertung die Meinungen zu Umwelt-, Menschenrechts-, entwicklungspolitischen, kulturellen und sozialen Auswirkungen mehr zum Tragen kommen.
Dieser Antrag ist ein Kompromiss, keine Frage. Ich hätte mir auch ein Mehr an Transparenz in der Arbeit des Beirats gewünscht. Ich hätte mir auch eine längere Zeit für die Stellungnahmen der interessierten Zivilgesellschaft gewünscht. Ich hätte mir auch eine stärkere Partizipation Betroffener gewünscht, mehr demokratische Kontrolle und mehr inhaltliches Eingehen auf nachhaltige Entwicklung und entwicklungspolitische Kriterien. Trotzdem ist es, glaube ich, ein brauchbarer Kompromiss. Ich bin davon überzeugt, dass er dazu beitragen wird, in Zukunft Fälle wie Ilisu zu verhindern, und ich freue mich wirklich sehr, dass alle Parteien diesen Antrag unterstützen werden. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
19.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Bayr eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in seinen Grundzügen erläutert und ist damit ordnungsgemäß eingebracht. Aufgrund des Umfanges lasse ich gemäß § 53 Abs. 4 GOG diesen Entschließungsantrag zur Verteilung bringen.
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