Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Bayr, Ing. Hermann Schultes, Josef Bucher, Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Antrag Krainer/Stummvoll (251/A), mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert werden soll.
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5): Bericht des Finanzausschusses (183 d.B.) über den Antrag 251/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird
Das Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) und das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (AFFG) bilden die gesetzliche Grundlage für das österreichische Exportförderungssystem. Dieses seit 1950 bestehende System dient der Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft. Dabei werden politische und wirtschaftliche Risiken von Export- und Investitionsgeschäften österreichischer Unternehmen im Ausland versichert. Voraussetzung einer Förderung laut AusfFG ist, dass ein Beitrag zur Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz geleistet wird.
In den letzten Jahren gerieten weltweit die bestehenden Exportförderungssysteme zunehmend in die Kritik von Umweltorganisationen und Entwicklung-NGOs. Anlass waren die teilweise gravierenden ökologischen, menschenrechtlichen, entwicklungspolitischen, kulturellen bzw. sozialen Auswirkungen von großen Infrastrukturprojekten bzw. industriellen Großprojekten v.a. in Ländern der Dritten Welt. „Gesellschaftspolitische Wertvorstellungen wie sozialer Ausgleich, kulturelle Vielfalt und Schutz der Umwelt müssen deutlicher als bisher ihren Niederschlag im Regelwerk der globalen Wirtschaft finden; es geht um eine gerechte Gestaltung der Globalisierung“ (Regierungsprogramm, 2007: Seite 45).
Auch in Österreich hat es Kritik an Projekten, die von der OeKB mit einer Ausfuhrförderung unterstützt werden, gegeben. Diese Diskussionen haben zu mehr Transparenz hinsichtlich der Einhaltung von Umwelt-, Menschenrechts-, Entwicklungs- und Sozialstandards geführt, allerdings gibt es in einigen Bereichen immer noch Verbesserungsbedarf:
Auf Basis der Erfahrungen mit der Finanzierung des Staudammprojekts Ilisu sollen zukünftig für ähnlich sensible Projekte Ex-Post-Evaluierungen hinsichtlich der ökonomischen, sozialen, entwicklungspolitischen und ökologischen Effekte im Zielland durchgeführt werden. Darüber hinaus wären in regelmäßigen Abständen, d.h. alle 3-5 Jahre, Evaluierungen des österreichischen Ausfuhrförderungssystems (unter Berücksichtigung der dadurch entstehenden Kosten) hinsichtlich der Beschäftigungswirkungen, der Standortauswirkungen und der ökonomischen Effekte auf Österreich wünschenswert.
Bei sensiblen Projekten, dh bei Projekten mit gravierenden ökologischen, menschenrechtlichen und sozialen Auswirkungen, sollte ein Monitoring der Auflagenerfüllung, die mit der Garantiegewährung verbunden war, erfolgen. Möglichkeiten der Sanktionierung bei Nichtumsetzung von Auflagen sind vorzusehen.
Börsennotierte Firmen, die Beteiligungsgarantien bekommen, haben verpflichtend die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen einzuhalten. Die Kontrolle erfolgt durch den Nationalen Kontaktpunkt Österreichs beim BMWA. Im Falle eines vom Nationalen Kontaktpunkt festgestellten konkreten Verstoßes gegen die Leitsätze ist eine Sanktionsmöglichkeit durch den Bundesminister für Finanzen (z.B. in Form eines Ausschlusses von weiteren Förderungen für einen festzusetzenden Zeitraum) in Betracht
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite