Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 75

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Aber auch Maßnahmen zur besseren Bewertung sogenannter frauenspezifischer Arbeitsplätze und auch zur Karriereförderung sind zu setzen. Es geht ja nicht nur um Niedriglohnsektoren, es geht ja auch um die Förderung von Frauen in Spitzenposi­tionen. Und vor allem geht es – und das ist heute schon einige Male gesagt worden – um die bestmögliche Unterstützung für Wiedereinsteigerinnen und um Antidiskriminie­rungsmaßnahmen. Das heißt, es ist ein Bündel von Ursachen, das dazu geführt hat, dass diese Lohnunterschiede heute existieren. Dazu braucht es aber auch ein Bündel von Maßnahmen dagegen. Und ich stehe nicht an, hier auch einige Maßnahmen sehr konkret zu nennen, die aus meiner Sicht wichtig sind.

Aber reden wir ganz kurz auch noch davon, wie sich bezahlte und unbezahlte Arbeit in unserem Land, in der Gesellschaft, zwischen Männern und Frauen aufteilen. Bei einer Berufstätigkeit beider ist es doch noch immer so, dass der Mann sieben Stunden pro Woche im Haushalt und für die Kinderbetreuung aufwendet, die Frau aber 35 Stunden. Es liegt an uns Politikerinnen und Politikern, dass wir dieses Ungleichgewicht auch gesellschaftspolitisch aufbereiten, dass wir nicht in diese Rollenstereotype einsteigen und sagen, das ist halt Frauenarbeit und das ist Männerarbeit, und die haben sich darum nicht zu kümmern.

Dann müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass Frauen in verschiedensten Lebens­formen leben: mit Kindern, ohne Kinder, alleine, mit Partner, geschieden, als Allein­erzieherinnen, wie auch immer. Dadurch ergeben sich doch auch für Frauen unter­schiedliche Formen der Erwerbstätigkeit. Die Teilzeit ist natürlich heute schon ange­sprochen worden. Jede vierte Frau arbeitet Teilzeit, vielleicht zum Teil sogar freiwillig, manches Mal dann aber auch unfreiwillig, weil keine Rückkehr in die Vollzeit gegeben ist. Viele Chancen für neue Erwerbsformen, aber auch viele Fallen – unter anderem die Schuldenfalle, in die man sehr leicht tappt, wenn man in atypischen Beschäftigungsver­hältnissen ist.

Ich möchte zum Schluss wirklich noch sehr konkret Maßnahmen ansprechen, die wir gemeinsam schaffen könnten, denn es gehören drei dazu: Es gehört die Politik dazu, die die Rahmenbedingungen schafft. Es gehören die Sozialpartner dazu, die das auch umsetzen und in den Betrieben durchzusetzen versuchen. Und es gehören die Betriebe selber dazu.

Wir könnten zum Beispiel im Arbeitsverfassungsgesetz erreichen – und das geht an die Adresse von Herrn Arbeitsminister Bartenstein –, dass wir erzwingbare Betriebs­vereinbarungen zu Gleichstellungsplänen und Frauenförderungsplänen in Betrieben schaffen. Das im Arbeitsverfassungsgesetz zu verankern, das können wir in einer gemeinsamen Kraftanstrengung bald schaffen.

Wir können zum Beispiel mit der Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, die bevor­steht, eine Transparenz der Einkommen schaffen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Man kann dort festschreiben, dass Betriebe diese Transparenz auch gewährleisten. (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Wir können aber auch die Bindung – letzter Satz – der Wirtschaftsförderung an die betriebliche Frauenförderung im Gleichbehandlungsgesetz regeln. Ich hoffe auf Ihre Mitarbeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Brinek. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.03.51

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! „Frauen verdienen MEHR“ heißt das Thema der Aktu-


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