Ich möchte nur auf ein Beispiel hinweisen. Der frühere BZÖ-Vizekanzler hat zwar gesagt, „the world in Vorarlberg is too small“ – da hat er Recht, small, aber beautiful –, aber Vorarlberg ist ein wunderschönes Land mit einmaligen ... (Abg. Kopf: Zu klein für einen BZÖler!) Zu klein für BZÖler, mag sein. Vielleicht ist auch das Umgekehrte einmal der Fall. (Beifall bei der SPÖ.) Aber da gibt es eine große Gefahr in Vorarlberg, und wir haben daher einen sogenannten Bottom-up-Prozess für das Vorarlberger Rheintal eingeleitet. Um Herrn Gorbach ein bisschen auf die Sprünge zu helfen: Es waren hier immerhin 29 Rheintalgemeinden mit versammelt, es betrifft zirka 240 000 Einwohner, 12 000 Unternehmen und 110 000 Beschäftigte, die da werken Da ist es darum gegangen: Wie können wir die weitere Zersiedlung des Landes hintanhalten? Was können wir tun, um tatsächlich Naherholungsräume, Freiflächen, landwirtschaftliche Flächen zu erhalten für die nachkommenden Generationen und gleichzeitig auch dem Wirtschaftsstandort Rechnung tragen? – Da will aber dieser Antrag, wie er von den Grünen eingebracht wurde, genau das Gegenteil.
Ich bin daher der Meinung, wir brauchen diesen Schritt in der Entwicklung des Landes, wie ihn meine Vorredner Stauber, Schopf, aber vor allem auch unsere Umweltsprecherin Bayr im Detail dargelegt haben. Wir müssen die Möglichkeit haben, einen regionalen Emissionsausgleich zu schaffen. Wir brauchen neue, zukunftsweisende Lösungen. Verbote allein sind zu wenig. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.19
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.
14.20
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Abänderung des Immissionsschutzgesetzes-Luft, besser bekannt unter der Abkürzung IG-L, wurde notwendig, um praxistauglicher zu werden. Die Zuständigkeit zum Beispiel mehrerer Bezirkshauptmannschaften für ein und dieselbe Aufgabenstellung beziehungsweise Unklarheiten beim Vollzug gehören somit der Vergangenheit an.
Die Landeshauptleute können mittels Verordnung auf Autobahnen und Schnellstraßen, die mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen ausgestattet sind, Geschwindigkeitsbeschränkungen verhängen, die dann in Kraft treten, wenn Grenzwertüberschreitungen zu erwarten sind beziehungsweise solche eingetreten sind. Die Verordnung der Landeshauptleute muss örtliche, topografische, meteorologische und luftschadstoffrelevante Gegebenheiten berücksichtigen, die das Inkraft- und Außerkraftsetzen der Geschwindigkeitsbeschränkungen festlegen.
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass sich der Vollzug des IG-L in mittelbarer Bundesverwaltung sehr bewährt, da am besten vor Ort über die verursachergerechten Maßnahmen entschieden werden kann. Mittels modernster Technologie in Form von flexiblen Verkehrsbeeinflussungsanlagen ist es möglich, rasch zu reagieren. Die immissionsabhängigen Verkehrsbeeinflussungsanlagen, welche nur dann 100 Stundenkilometer auf Autobahnen und Schnellstraßen vorschreiben, wenn es aus der Sicht der Umwelt überhaupt notwendig ist, schaffen somit eine höhere Akzeptanz bei den Autofahrern, und diese ist in diesem Zusammenhang unerlässlich.
Ein Gesetz, das auf Verwaltungsvereinfachung, auf klare Linien, auf moderne Technologie zur Umsetzung unserer Umweltziele abzielt, ist der richtige Weg. Ich erbitte Ihre Zustimmung. Die restlichen Sekunden meiner Redezeit widme ich Ihnen, darüber nachzudenken, wie wir alle gemeinsam an einer effizienten Umweltpolitik arbeiten
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