Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 251

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Justiz in Österreich, in einem freien Europa, wo man vom Atlantik bis zur Weichsel ohne Grenzkontrollen fahren kann, wo man vom Mittelmeer bis nach Skandinavien ohne Haimbuchner, darum sitzen wir hier Grenzkontrollen und Einschränkungen reisen kann, wieder ein Instrumentarium und ein Abgleich geschaffen wird, der hintanhalten wird, dass Schlepperei und Krimi­nalität weiter ausufern werden. (Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist schon richtig! Man muss gegen solche Leute vorgehen, da haben Sie recht!)

Ich denke, wir werden in diesem Hohen Haus noch viele solcher Abkommen zur Abgleichung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit unterschreiben und beschließen, und wir werden auch die Polizei noch mit so manchen Instrumentarien ausstatten müssen, um diese in Europa so gelebte Freiheit auch entsprechend schützen zu können. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Dr. Haimbuchner: Distanzieren Sie sich vom Abgeordneten Gumpinger! Ist es so schwierig, sich zu distanzieren?)

Herr Kollege – und nicht, um andere schlechtzu­machen. Unabhängige Gerichte werden auch dementsprechend gute Urteile fällen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.04


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich bitte alle Damen und Herren, die Plätze einzunehmen, damit wir zu den Abstim­mungen kommen können.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 170 der Beilagen die Genehmi­gung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Justizausschusses, wonach der vorliegende Staats­vertrag im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, im Sinne des Art. 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu beschließen, dass die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vernaderungs-Para­graph im Fremdenpolizeigesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

 


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