Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 252

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

19.06.2310. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-49 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/4; Band 2 – WIEDERVORLAGE (211 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.06.50

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident des Nationalrates! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich eingangs bei den Damen und Herren vom Rechnungshof und beim Herrn Präsidenten Moser bedanken – das werden bestimmt auch alle anderen Fraktionen tun – für die intensive Arbeit, die mit den drei Berichten verbunden ist, die heute ins Haus kommen. (Abg. Scheibner: Wir waren bei der Wahl schon für ihn! Das ist bei Ihnen nicht so!)

Ich bin froh darüber, dass das geschieht. Es ist eigentlich auch ein Signal, denn im Rechnungshofausschuss haben wir diese Berichte ja bekanntlich nicht behandeln können. Es ist ein Signal der Anerkennung, dass wir das heute debattieren.

Wenn wir uns aber einerseits für die Arbeit des Rechnungshofes bedanken, müssen wir, glaube ich, andererseits auch ernsthaft und seriös Wünsche und Anregungen des Rechnungshofes diskutieren.

Meine Damen und Herren, der Rechnungshof wünscht sich mehr Kompetenzen. Was ist eigentlich das Ziel? Ist es das Ziel, für mehr Bürokratie zu sorgen oder mehr Kosten zu verursachen oder die Verwaltung zu behindern, oder geht es dem Rechnungshof letztendlich um Hilfestellungen, um Empfehlungen und um die Präventivwirkung?

Was sind die drei Anpassungen, die der Rechnungshof im Interesse der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vorschlägt? – Zum Ersten geht es um die Gemeinden. Seit dem Jahr 1929 gibt es da eine Grenze der Rechnungshofkontrolle, die mit 20 000 Einwohnern fixiert ist.

Hat man 1929 an Einkaufszentren gedacht? Es ist schon ein bisschen grotesk, dass einerseits Gemeinden mit über 20 000 Einwohnern ein relativ geringes Budgetvolumen haben und vom Rechnungshof kontrolliert werden, und auf der anderen Seite Gemeinden unter 20 000 Einwohnern ein sehr hohes Budgetvolumen haben und der Rechnungshof nicht kontrollieren kann. – Also logisch und sachlich erklärbar ist das nicht!

Wenn man sich beispielsweise in Artikel 13 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die Staatszielbestimmung anschaut, ist ja eindeutig definiert – eben auch von Bun­des­seite –, dass die Gemeinden nachhaltig geordnete Haushalte zu führen haben. Doppelprüfungen sind zu vermeiden. Ich bin überzeugt, der Herr Präsident wird Be­fürchtungen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zerstreuen können. (Abg. Mag. Hauser: Das hat er ja schon!)

Zweiter Punkt: öffentliche Unternehmungen. Ich meine, die Tendenz der wirtschafts­politischen Entwicklung ist da eindeutig: Immer mehr Staatsanteile bewegen sich unter die 50-Prozent-Grenze, und da geht es um für die Bevölkerung ganz entscheidende Dinge – um die Daseinsvorsorge, um Energie, um Verkehr. Ich denke, dass man da


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite