Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 253

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der wirtschaftspolitischen Entwicklung einfach entsprechen muss, weil ansonsten viel zu viele Bereiche aus der Kontrolle herausfallen. In Wirklichkeit ist es ja kein Makel für ein Unternehmen, wenn öffentliche Kontrolle stattfindet, sondern ein Prädikat, nämlich das Prädikat „besonders wertvoll“.

Ein Wort noch zu EU-Direktförderungen: Der Herr Finanzminister hat ja befürchtet, dass der Rechnungshof bei jedem Bauern Einschau halten wird. Das ist natürlich nicht der Fall. Der Herr Präsident hat diese Befürchtungen ja auch zerstreuen können.

Es gibt also wirklich keinen Grund, warum man nicht Direktförderungen der EU der Kontrolle des heimischen Rechnungshofes unterwerfen sollte.

Ganz kurz noch: Heute hat es Schlagzeilen gegeben, die uns nicht freuen: Österreich hat ein Korruptionsproblem. Worum geht es da? Es gibt einen Länderreport von Transparency International, und da ist Österreich geradezu abgestürzt. Es geht um einen Korruptionsindex, in dem Österreich vom elften auf den 15. Platz zurückgefallen ist. Da geht es um die Einschätzung von internationalen Topmanagern, und das ist schon sehr bedenklich. (Abg. Ing. Westenthaler: Bei der Regierung ist das kein Wunder!)

Was kann da nur die Antwort sein? – Da wird es verschiedene Maßnahmen im Justiz­bereich geben müssen, aber eine ebenso wichtige Antwort ist, dass es die öffentliche Kontrolle sehr intensiv geben muss, dass es eine Anpassung der Rechnungshof­kompetenzen geben muss. – Das ist die richtige Botschaft zu dieser sehr bedauer­lichen Entwicklung.

Letztendlich glaube ich, das wichtigste und beste Signal – und dadurch kommen wir wieder unter die Top Ten – wäre es, wenn Österreich, wenn der Nationalrat zeigt, dass man die Kontrolle sehr ernst nimmt. Daher plädiere ich einmal mehr für das Recht einer Minderheit im Nationalrat, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und FPÖ. Abg. Dr. Graf: Und wenn man dann etwas untersucht hat, und ihr stellt einen Antrag, dass ...! Jetzt melde ich mich gleich zu Wort! Das kann es ja nicht geben!)

19.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.11.29

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren hier im Hohen Haus! In meinem Debattenbeitrag beschäftige ich mich heute mit der Teilnahme an der Prüfung des Europäischen Rechnungshofes über die Gebarung des Bundes­ministeriums für Finanzen, und zwar mit der Einhebung der Umsatzsteuer in Öster­reich.

Der geprüfte Zeitraum war von 1998 bis 2002. Die Umsatzsteuer – in etwa ein Drittelanteil des Bundesbudgets – ist von besonderer Bedeutung für unser Budget. Eine Kennzahl daraus: Aufkommen 1998 – 15 715 Millionen €; 2002 – 17 639 Mil­lio­nen € – also eine deutliche Steigerung von 1998 auf 2002.

Die Controlling-Aktivitäten des Innendienstes der Finanzämter sind darauf ausge­richtet, durch die Prüfung ausgewählter Abgabenerklärungen eine qualitätsvolle Prä­ventivwirkung in Ergänzung zur Außenprüfung zu erreichen. Besondere Bedeutung sollte dabei einem effizienten Personaleinsatz zukommen.

 


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