Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 254

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In diesem Prüfbericht wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, allerdings einige Empfehlungen zu effizienterer Prüfung gemacht. Die Empfehlungen sind folgender­maßen zusammengefasst:

Erstens: Den Finanzämtern sollten standardmäßig die Daten der steuerlichen Ergeb­nisse zur Prüfung der Abgabenerklärung durch den Innendienst zur Verfügung stehen.

Zweitens: Aus dem Datenbestand der Finanzämter sollten Standardauswertungen für eine Managementinformation zur Verfügung gestellt werden.

Drittens: Es besteht seit 2003 die Verpflichtung zur Abgabe der monatlichen Umsatz­steuererklärung nur dann, wenn der Jahresumsatz über 100 000 € beträgt. Diesbe­züglich ist auch der Rechnungshof der Meinung, es wäre besser, wenn alle Steuer­pflichtigen zu einer monatlichen Abgabe verpflichtet würden. – Ich bin froh darüber, dass dieser Empfehlung nicht nachgekommen worden ist, weil das ein großer zusätzlicher Aufwand für die Steuerpflichtigen insgesamt wäre.

Debattieren kann man in Zukunft meiner Meinung nach auch über das Reverse-Charge-System, also den Übergang der Steuerschuld vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber, weil da doch entsprechende Missbräuchlichkeiten und Betrügereien, die ja in Europa sehr häufig vorkommen, verhindert werden könnten. Ein entsprechendes Diskussionspapier ist ausgearbeitet, und ich bin guter Dinge, dass wir da auf einem guten Weg sind und in nächster Zeit auch entsprechende Lösungen anbieten können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.14.46

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Frau Staatssekretärin! Zunächst einmal – obwohl es eigentlich selbstverständlich ist, aber trotzdem – ein Danke an alle, die die Wiedervorlage dieses Berichts ermöglicht haben.

Herr Abgeordneter Kräuter hat sich gewundert, warum wir im Korruptionsindex von Platz elf auf Platz 15 gerutscht sind. (Abg. Dr. Kräuter: Nicht „gewundert“, fest­ge­stellt! Abg. Mag. Gaßner: Entsetzt festgestellt!) – Okay, nicht gewundert, nur fest­gestellt.

Mich wundert, warum wir im Korruptionsindex überhaupt so weit oben waren. Das war ein relativ günstiger Platz, denn überall dort, wo man ein bisschen kratzt – der Herr Rechnungshofpräsident schmunzelt –, merkt man, dass die Schicht ziemlich dünn ist, wo sozusagen legales Handeln an der Korruption manchmal sehr deutlich anstreift.

Ich habe mich aber im Besonderen wegen der Ministerbüros zu Wort gemeldet. Kollege Kräuter hat ebenfalls mehr Kompetenzen für den Rechnungshof bei den Prüfungsagenden eingefordert. – Dazu sage ich ja.

Das Problem – Entschuldigung, Herr Präsident Moser! – sind aber nicht allein mehr Kompetenzen für den Rechnungshof. Das Problem liegt hier: Das sind mehr Kon­sequenzen aus Rechnungshofberichten. Dafür ist der Bericht über die Ministerbüros ein gutes Beispiel.

Erstens: Dass wir über einen Bericht, der sich mit den Jahren 2000/2001 beschäftigt, im Jahr 2007 – Gott sei Dank, gnadenhalber – diskutieren können, ist allein schon einen Skandal wert. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Na ja, Entschuldigung, da war es damals ja doch so, dass weniger noch im Rechnungshofbericht, weil der sehr sachlich versucht, bestimmte Punkte festzustellen, aber sehr wohl in der öffentlichen Debatte –


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