Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 275

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ausbaugrad ist in kurzer Zeit von knapp 60 Prozent auf über 80 Prozent angehoben worden.

Zu Recht gibt es auch Lob des Rechnungshofes für die rasche Altlastensanierung, was auch als Beweis dafür gilt, dass Ökologie und Umweltschutz im Burgenland ernst genommen werden.

In Summe bestätigt der Rechnungshof dem Abfallwirtschaftskonzept Burgenland nicht nur die Erfüllung der gesetzlichen Aufträge, er bestätigt auch hohen ökologischen Standard, er bestätigt rasches Reagieren auf notwendige Anpassungen, und er be­stätigt auch effiziente Organisationsstrukturen, was zweifellos auch ein Qualitätsbeweis für die handelnden Personen ist. Daher darf ich abschließend allen handelnden Per­sonen im BMV und UDB für die erfolgreiche Arbeit recht herzlich gratulieren. (Beifall bei der SPÖ.)

20.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Sieber zum Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


20.26.28

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Frau Staatssekretärin! Ich möchte ein Ergebnis des Berichtes des Rechnungshofes zum Thema Arbeitsmarktservice näher erläutern.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein stellte im Jahre 2002 an den Rechnungshof ein Ersuchen, dass die korrekte Abwicklung und die Effizienz des AMS geprüft werden. Anlass für das Prüfungsersuchen war, dass der Deutsche Bundesrechnungshof bei einer Überprüfung der deutschen Arbeitsämter festgestellt hatte, dass die von den Arbeitsämtern genannten Vermittlungszahlen nicht den tat­sächlichen entsprachen. Außerdem stellte er die Organisation und die Leistungs­fähig­keit der Behörde in Frage.

Unser Rechnungshof wählte fünf regionale Geschäftsstellen als Stichprobe für eine Überprüfung aus. Dabei konnte er die zahlenmäßige Richtigkeit der vom AMS durchgeführten Vermittlungen bestätigen. Das interne IT-System des AMS sah ent­sprechende Vorkehrungen zur Verhinderung von Mehrfachbuchungen vor. Auch die vom Rechungshof in den ausgewählten fünf regionalen Geschäftsstellen händisch nachvollzogenen Buchungen ergaben keine Fehler.

Bei der Effizienz des AMS gab es einige Anmerkungen von Seiten des Rechnungs­hofes. So stellt die Akquisition von offenen Stellen ein großes Problem dar. Es waren dem AMS Wien nur 16 Prozent der zu Beschäftigungsverhältnissen führenden offenen Stellen bekannt. In den ebenfalls überprüften Landesstellen Vorarlberg und Steiermark lag der Prozentsatz an bekannten offenen Stellen ebenfalls nur bei 26 bezie­hungs­weise 31 Prozent.

Der Rechnungshof ermittelte anhand der IT-Daten aus dem Jahr 2002 auch die Amorti­sationszeit der eingesetzten Kursmaßnahmen. Beim AMS Vorarlberg betrug sie 2,13 Jahre, beim AMS Steiermark 3,2 Jahre, und beim AMS Wien ergab die Ermittlung gar keine Amortisationszeit.

Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang, dass nur das AMS Vorarlberg eine vollständige Aufstellung der Kurse einschließlich der Kosten pro Unterrichtseinheit vorlegen konnte. Die ebenfalls kontrollierten AMS Wien und Steiermark konnten dies nicht. – Ein Missstand, den der Rechnungshof zu Recht kritisierte.

Zusammenfassend hielt der Rechnungshof fest, dass die Kursmaßnahmen im Bereich der Sozialberufe, insbesondere Heimhilfe- und Tagesmütter- beziehungsweise -väter-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite