Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 274

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großer Vorsicht mahnen. Datenschutz einerseits, aber auch größtmögliche Kunden­freund­lichkeit für unsere Bürgerinnen und Bürger andererseits haben absolute Priorität. Das muss der Gesetzgeber sinnvoll vereinen, das ist unsere Aufgabe. (Beifall bei der SPÖ.)

20.22


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-50 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

20.22.4012. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-51 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/4, Band 3 – WIEDERVORLAGE (213 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 3 Minuten freiwillige Redezeit. – Bitte.

 


20.23.05

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Ich darf mich in meinen Ausführungen mit der Überprüfung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landes Burgen­landes beschäftigen.

Die Gemeinden des Landes Burgenland haben sich schon im Jahre 1980 zu einem gemeinsamen Verband zusammengeschlossen, mit dem Auftrag, die Haushaltsabfälle zu sammeln und zu verwerten. Rechtliche Vorgaben haben in der Folge eine Um­strukturierung erforderlich gemacht, die dann 1997 auch abgeschlossen wurde – mit dem Ergebnis, dass eine 100-Prozent-Tochter, der Umweltdienst Burgenland, gegrün­det wurde, die sich heute als wirtschaftlicher und ökologischer Vorzeigebetrieb prä­sentiert; ein Vorzeigebetrieb mit viel Innovation und vor allem auch mit einem positiven Betriebsergebnis. Das ist ein Beispiel mehr dafür, meine Damen und Herren, dass es auch jenseits von Privat gut funktionierende Wirtschaftsstrukturen, funktionierende Wirtschaftsunternehmen gibt; noch dazu mit konkurrenzlosem Preis-Leistungs-Verhältnis.

Die Deponieverordnung hat eine weitere Entscheidung notwendig gemacht: die Aus­richtung hin zur Vollverbrennung oder zum Restmüll-Splitting. Die Situation im Burgen­land, die Tatsache, dass Deponievolumen in ausreichender Qualität und Quantität vorhan­den ist, hat zum Restmüll-Splitting geführt. Wie auch der Rechnungshof bemerkt, war das nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine ökologisch richtige Entscheidung.

Das Herzstück des Abfallwirtschaftskonzeptes sind zweifellos die Altstoffsam­melzen­tren der Gemeinden. Die Kritik des Rechnungshofes in diesem Zusammenhang, dass es Investitionsbedarf gibt, wurde rasch aufgegriffen, und es gab Verbesserungen. Der


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