Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 273

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Weiters lag für Katastrophenfälle kein diesbezüglicher Masterplan vor, und dies, ob­wohl die Geologische Bundesanstalt durch das Forschungsorganisationsgesetz dazu verpflichtet ist, mit staatlichen Krisenmanagements zusammenzuarbeiten.

Sehr geehrter Damen und Herren! Der Rechnungshof hat zahlreiche Empfehlungen ausgesprochen, denen zum Teil nachgekommen wurde. Es bleibt zu hoffen, dass die verzögerte Erstellung der geologischen Karte der Republik Österreich beschleunigt wird, damit sich zumindest unsere Kinder im Jahre 2055 über die Fertigstellung freuen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungs­punkt ist Herr Abgeordneter Krist. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.19.30

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident!! Herr Präsident des Rechnungshofes! Frau Staatssekretärin! Ich darf in meinem Redebeitrag noch einmal an die abenteuerliche Einführung der e-card erinnern. Auch wenn es die Kollegin Lentsch etwas anders sieht, gibt es doch jede Menge an Ungereimtheiten und Unfähigkeiten, die im Laufe der Jahre zutage getreten sind.

Dazu ein paar Beispiele: Projekte, die ohne Ausschreibung und ohne Genehmigung der zuständigen Gremien durchgeführt wurden, fehlende Transparenz bei den einzelnen Projektkosten, Unsummen für externe Berater, eine Betriebs- und Errichtungsgesellschaft, die personell heute noch viel zu aufgebläht ist und weit über die Ortsüblichkeit hinaus fürstliche Gehälter bezahlt; ein Aufsichtsrat, der zurückgetreten ist, weil er all das nicht mehr mitverantworten wollte und konnte; 6 Millionen € allein in den Jahren 2000 bis 2003, die als verlorener Aufwand in den Sand gesetzt wurden; Projektkosten von insgesamt mehr als 125 Millionen € mit besonders auffälligen Nebenkosten für Vergabe, Begleitung und Kontrolle und Verstöße gegen das Bundesvergabegesetz. – Diese Liste ließe sich noch einigermaßen lange fortsetzen.

Meine Damen und Herren! Der Rechnungshof spart in keinem seiner Berichte mit harter Kritik – Kritik, die mehr als berechtigt ist; auch weil einzelne Missstände immer noch nicht beseitigt sind.

In der täglichen Praxis lauft die e-card sieben Jahre nach Projektstart gut, aber noch nicht sehr gut. Wie mir Ärzte versichern, treten nach wie vor in der Woche ein-, zwei-, dreimal Softwareprobleme auf. Zum Beispiel steckt ein Patient die Karte in das Lesegerät, und dieses sagt: „Patient nicht versichert“ oder „Karte ungültig“. Das kann zwei Gründe haben: entweder weil der Patient selbst die Karte nicht sachgemäß behandelt hat – das würde dann nach noch mehr Aufklärung für die Patienten schreien – oder weil die Software des Lesegerätes fehlerhaft ist; das schreit dann nach den Technikern. Jedenfalls ist das ein Problem für den akut Kranken, aber auch für den Arzt, denn der dürfte den Patienten gar nicht mehr behandeln, wenn die Karte nicht funktioniert, und müsste ihn zur nächsten Gebietskrankenkasse schicken, die aber am späteren Abend oder auch am Samstag Abend nicht mehr offen hat. – Also ohne Zweifel ein Problem.

Die sogenannte O-Karte, die Ordinationskarte, darf vom Arzt nur in besonderen Aus­nahmefällen benutzt werden. Und wie ich gehört habe, soll die Benutzung dieser Karte in Zukunft noch restriktiver gehandhabt werden als bisher – eigentlich wieder zum Nachteil für die Patienten.

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich vor einer Ausweitung der Speichermöglichkeiten bei der e-card, wie mancherorts angedacht ist, warnen und zu


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