Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 312

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gezwungen wird, ist mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Das steht im Gesetz; im Jahre 2006 – das war vor einem Jahr – wurde das beschlos­sen. Wir haben eine derartige Regelung. (Abg. Dr. Graf: Die Regelung ist nicht ausreichend!) Ich denke mir, dass das sicherlich eine Maßgabe ist, mit der man umgehen kann. Ich verstehe daher also schon einmal deshalb Ihren Ansatz nicht.

Ich verstehe es auch rechtstechnisch nicht, weil es da darum geht, die Frauen zu schützen – und nicht, wie Sie es hier vorgeschlagen haben, bei Straftaten gegen die Werte der Ehe und der Familie. Das, was ich mir vorstellen kann, ist – ich hoffe, dass Sie jetzt zur Kenntnis nehmen, es gibt diesen Straftatbestand, allerdings in einer dogmatisch richtigen Form –, dass man sich den Kopf darüber zerbricht, ob es nicht sinnvoll ist, wenn ein derartiges Verfahren durchgeführt wird, ob man dann unter Umständen als Konsequenz daraus die Ehescheidung unmittelbar durchführt. Das gibt es nämlich nicht, und über das könnte man sicher diskutieren und soll man auch diskutieren, weil sich natürlich aus der Zwangssituation heraus die Frage stellt, aber man kann nämlich erst ein Jahr, nachdem die Zwangssituation beendet ist, eine Ehescheidung einklagen und da gibt es eine Streitfrage. Und da meine ich, dass es Verbesserungsbedarf gibt.

Zusammenfassend: Kollege Strache, das, was Sie hier vorgeschlagen haben an gesetzlicher Regelung, gibt es. Daher ist das hier – ich weiß nicht, „dilettantisch“ kann man nicht sagen – nicht ernst zu nehmen, und ich meine, wir sollten eine ernste Diskussion über die Verbesserung des Schutzes dieser Frauen führen. Da sind wir sicherlich mit dabei, es ist ja die erste Lesung, aber immer auf einer seriösen Basis, und auf Basis dessen, was es bereits gibt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


22.35.21

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Drei Anmerkungen zu diesem Antrag: Erstens die Zwangsehe und ihre strafrechtliche Verfolgung in Österreich. Ich denke, das hat Abgeordneter Jarolim gerade recht deut­lich gemacht, dass wir da bereits eine Verschärfung vorgenommen haben. Es fällt auf, dass Sie sich ganz stark auf einen einzigen Tatbestand fokussieren, nämlich auf die Zwangsehe, und eine ganze Reihe anderer Gewaltakte gegen Frauen – egal, ob Inländerinnen oder Ausländerinnen – bei Ihnen bei Weitem nicht die Aufmerksamkeit finden, die dem Thema absolut gebühren würde, so zum Beispiel Aufenthaltsrechte für die Opfer von Menschenhandel, von Schlepperei, von Zwangsehen und so weiter. Da sind Sie von der FPÖ ganz still, ganz klein, ganz ruhig.

Das Zweite: Zu dem, was Sie vorgelesen haben. Die Passage, die Sie vorgelesen haben, ist das treffendste Beispiel dafür, dass Sie mit dem Antrag auf dem völlig falschen Dampfer sind. Eine Frau, die in der Türkei zwangsverheiratet und dann als Braut nach Österreich, Deutschland oder sonst wohin „importiert“ wird, hat mit rechtlichen Strafbestimmungen für Ehen, die im Regelfall ja nicht einmal in Österreich geschlossen werden, ganz und gar keine Hilfestellung. Was diese Frau, was diese junge Frau braucht, ist Beratung, Andockstellen, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, das nicht vom Ehemann abhängig ist, eine ganze Reihe von Beratungsleistungen, wo Sie von der FPÖ in den letzten Jahren fleißig mit dazu beigetragen haben, das bei den unabhängigen Beratungsstellen zu streichen und zurückzufahren. (Beifall bei den Grünen.)

 


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