Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 313

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Dritte Anmerkung: Das Unerträgliche an dieser Debatte ist immer wieder die Heuchelei, mit der das von Ihrer Seite geführt wird. Man erkennt die Absicht und ist eindeutig verstimmt. Das, was beim Schutz von Frauen vor Gewalt bei Ihnen im Kopf ist: Man muss Frauen vor ausländischen, islamischen, türkischen Männern offen­sichtlich, schützen, nicht aber Frauen generell vor Gewalt schützen – egal, von wem sie angewandt wird.

Ich sage Ihnen: Jeder Frau ist es wirklich egal, ob die Gewalt von einem Österreicher oder Nicht-Österreicher ausgeübt wurde. Schläge tun gleich weh – egal, welchen Pass der Mann hat, der die Schläge ausgeführt hat. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Sie sind also für Gewalt gegen ausländische Frauen! Unglaublich!)

Daher fordere ich Sie auf: Wenn Sie von Schutz für Frauen, die Gewaltopfer sind, die von Verfolgung bedroht sind, reden, dann nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass es umfassend gemacht wird – und nicht nur für jene Gruppen, die Ihnen in Ihre ausländerfeindlichen Parolen hineinpassen. (Beifall bei den Grünen.)

22.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Rosen­kranz zu Wort. (Zwischenruf.) – Ist gestrichen? Das steht zwar nicht auf meiner Liste, aber ich habe das bereits registriert.

Als Nächster zu Wort gelangt dann Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


22.38.30

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Unterschied zu den Vorrednern von SPÖ und Grünen kann ich den Kolle­gen von der FPÖ sehr wohl sagen, dass wir diesen Weg mitgehen werden, dieser Zwangs­verehelichung, diesem Sachverhalt einer erzwungenen Ehe, einen eigenen detaillierten Paragraphen zu widmen, denn dies hat dieser Sachverhalt sehr wohl verdient beziehungsweise dieser Straftatbestand rechtfertigt einen solchen Para­graphen. (Abg. Dr. Jarolim: Den gibt es ja schon!) – Es gibt eine kleine Anmerkung in einem Paragraphen, aber keine detaillierte Regelung. Das zur Kenntnisnahme, Herr Kollege Jarolim! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es gibt aber sehr wohl einige Punkte, über die wir noch diskutieren werden müssen. Ich möchte jetzt auch ansprechen – da kann ich Kollegem Jarolim auf der anderen Seite wieder recht geben –: Die Positionierung ist unserer Meinung nach nicht gerade richtig gewählt, denn das geschützte Rechtsgut, in dem Bereich, wo Sie den Para­graphen ansiedeln wollen, ist der Schutz der Ehe, Verhinderung der Mehrfachehe. Klubobmann Strache hat das selbst in seiner ersten Wortmeldung gesagt: Es geht hier darum, das Brechen eines freien Willens praktisch zu verhindern. Damit ist es ein­deutig im Bereich der Nötigung anzusiedeln – aber ich denke, das ist das geringste Problem, dass man sich darüber einigt, in welchem Bereich man das dann positioniert.

Zum Inhaltlichen möchte ich noch sagen, dass der Regelungstext nicht wirklich umfas­send war. Sie haben uns einen Paragraphen vorgelegt, der gewisse Punkte noch nicht beinhaltet. Das werden wir aber auch im Detail besprechen können, und ich denke, dass wir da wirklich zu einer passenden Lösung kommen werden. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

22.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 291/A dem Justizausschuss zu.

 


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