Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 63

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Der Nationalrat hat schon im Juli 2005 einstimmig die Bundesregierung mit der ra­schen Schaffung eines Bundesasylgerichts beauftragt, um eine deutliche Beschleuni­gung der derzeit bis zu mehr als zehn Jahren verzögerbaren Asylverfahren zu errei­chen.

Der Bundesminister für Inneres hat im Innenausschuss am 20. März 2007 bzw. im Unterausschuss des Budgetausschusses am 16. April 2007 mitgeteilt, beim Unab­hängigen Bundesasylsenat hielten sich Neuzugang und Rückstau die Waage. Seit Mit­te 2006 würden insgesamt gerade einmal mehr Verfahren abgeschlossen als neu an­fallen.

In der Beantwortung einer schriftlichen Budget-Anfrage des BZÖ teilte der Bundesmi­nister für Inneres mit, dass derzeit (bei einem jährlichen Neuanfall von ca. 13.000 An­trägen pro Jahr) 38.607 Asylverfahren laufen. Die Zahl überlanger Asylverfahren ist dramatisch: 423 laufen schon mehr als neun Jahre, 15.466 drei bis neun Jahre, 13.146 zwischen einem und drei Jahren und nur 8.572 ein Jahr.

Der Bundesminister für Inneres hat im Nationalrat trotzdem angekündigt, mit der Schaf­fung des Bundesasylgerichts auf die angekündigte große Verfassungsreform warten zu wollen. In Anbetracht des Verlaufs der Verfassungsreformdebatte in den letzten Jahr­zehnten und der Ergebnislosigkeit des Österreich-Konvents und des ihm folgenden be­sonderen Ausschusses lässt das keine rasche Erledigung dieses Vorhabens erwarten.

Erst die zweifelhafte Androhung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, jahre­lang in Österreich aufhältigen Asylwerbern jedenfalls (und zwar unabhängig davon, ob der Asylwerber selbst das Verfahren verschleppt hat!) ein Bleiberecht zugestehen zu wollen, hat den Innenminister nun zu der Ankündigung veranlasst, dass künftig ein Asylverfahren durch die Schaffung des Asylgerichtshof ab kommendem Jahr nicht län­ger als ein Jahr dauern werde. Ob diese Ankündigung eingehalten werden wird ist an­gesichts der im Nationalrat gemachten Äußerungen des Innenministers mehr als frag­lich.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher auch in Anbetracht der jüngsten, medial aufbereiteten Fälle der flüchtigen 15-jährigen Arigona Zogaj aus Frankenburg, der unbescholtenen Familie Milici aus der steirischen Gemeinde Peggau und der Fami­lie Zeqajs aus niederösterreichischen Wieselburg mit ihrem ebenfalls flüchtigen 17-jäh­rigen Sohn Denis, erneut nachstehenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis 15. November 2007 – unab­hängig von einer allfälligen Verfassungsreform – Gesetzesentwürfe zur Schaffung eines Bundesasylgerichts als II. Instanz in Asylsachen und zur Straffung der Asylver­fahren auf eine Gesamtdauer von maximal einem Jahr zu übermitteln, um eine durch den Verfassungsgerichtshof drohende undifferenzierte Legalisierung von Asylwerbern wegen langer Verfahrensdauer jedenfalls zu vermeiden.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Zwerschitz. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung; Restredezeit für die Grünen: 10 Minuten. – Bitte.

 


14.37.38

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Zu­seher, die Sie so interessiert gekommen sind! Ich bringe gleich am Anfang den Miss­trauensantrag ein. Ich kann die Kollegin Glawischnig gut verstehen; es ist hier schon


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