Der Nationalrat hat schon im Juli 2005 einstimmig die Bundesregierung mit der raschen Schaffung eines Bundesasylgerichts beauftragt, um eine deutliche Beschleunigung der derzeit bis zu mehr als zehn Jahren verzögerbaren Asylverfahren zu erreichen.
Der Bundesminister für Inneres hat im Innenausschuss am 20. März 2007 bzw. im Unterausschuss des Budgetausschusses am 16. April 2007 mitgeteilt, beim Unabhängigen Bundesasylsenat hielten sich Neuzugang und Rückstau die Waage. Seit Mitte 2006 würden insgesamt gerade einmal mehr Verfahren abgeschlossen als neu anfallen.
In der Beantwortung einer schriftlichen Budget-Anfrage des BZÖ teilte der Bundesminister für Inneres mit, dass derzeit (bei einem jährlichen Neuanfall von ca. 13.000 Anträgen pro Jahr) 38.607 Asylverfahren laufen. Die Zahl überlanger Asylverfahren ist dramatisch: 423 laufen schon mehr als neun Jahre, 15.466 drei bis neun Jahre, 13.146 zwischen einem und drei Jahren und nur 8.572 ein Jahr.
Der Bundesminister für Inneres hat im Nationalrat trotzdem angekündigt, mit der Schaffung des Bundesasylgerichts auf die angekündigte große Verfassungsreform warten zu wollen. In Anbetracht des Verlaufs der Verfassungsreformdebatte in den letzten Jahrzehnten und der Ergebnislosigkeit des Österreich-Konvents und des ihm folgenden besonderen Ausschusses lässt das keine rasche Erledigung dieses Vorhabens erwarten.
Erst die zweifelhafte Androhung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, jahrelang in Österreich aufhältigen Asylwerbern jedenfalls (und zwar unabhängig davon, ob der Asylwerber selbst das Verfahren verschleppt hat!) ein Bleiberecht zugestehen zu wollen, hat den Innenminister nun zu der Ankündigung veranlasst, dass künftig ein Asylverfahren durch die Schaffung des Asylgerichtshof ab kommendem Jahr nicht länger als ein Jahr dauern werde. Ob diese Ankündigung eingehalten werden wird ist angesichts der im Nationalrat gemachten Äußerungen des Innenministers mehr als fraglich.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher auch in Anbetracht der jüngsten, medial aufbereiteten Fälle der flüchtigen 15-jährigen Arigona Zogaj aus Frankenburg, der unbescholtenen Familie Milici aus der steirischen Gemeinde Peggau und der Familie Zeqajs aus niederösterreichischen Wieselburg mit ihrem ebenfalls flüchtigen 17-jährigen Sohn Denis, erneut nachstehenden Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis 15. November 2007 – unabhängig von einer allfälligen Verfassungsreform – Gesetzesentwürfe zur Schaffung eines Bundesasylgerichts als II. Instanz in Asylsachen und zur Straffung der Asylverfahren auf eine Gesamtdauer von maximal einem Jahr zu übermitteln, um eine durch den Verfassungsgerichtshof drohende undifferenzierte Legalisierung von Asylwerbern wegen langer Verfahrensdauer jedenfalls zu vermeiden.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Zwerschitz. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung; Restredezeit für die Grünen: 10 Minuten. – Bitte.
14.37
Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Zuseher, die Sie so interessiert gekommen sind! Ich bringe gleich am Anfang den Misstrauensantrag ein. Ich kann die Kollegin Glawischnig gut verstehen; es ist hier schon
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