Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 131 Minuten, Grüne und FPÖ je 108 Minuten sowie BZÖ 63 Minuten.
Für die Zeit der Fernsehübertragung bis 13 Uhr ist folgende Redezeitvereinbarung getroffen: je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 6 Minuten, sodann ein Regierungsmitglied mit 10 Minuten, danach je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 4 Minuten, anschließend ein Regierungsmitglied mit 7 Minuten, sodann eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 4 Minuten sowie je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 3 Minuten. Es wird in der Reihenfolge kontra – pro gesprochen. Jede Runde während der Fernsehübertragung beginnt mit kontra.
Die vorsitzführende Präsidentin/der vorsitzführende Präsident wird vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die allenfalls verbleibende Redezeit auf die Fraktionen gleichmäßig verteilen.
Tatsächliche Berichtigungen gelangen erst nach Beendigung der Fernsehübertragung zum Aufruf.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (229 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (250 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Familienausschusses über den Antrag 33/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001, geändert wird (251 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Familienausschusses über den Antrag 188/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wegfall des Grenzbetrages (Zuverdienstgrenze) im Kinderbetreuungsgeldgesetz (252 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Familienausschusses über den Antrag 189/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes für einen Elternteil auf 36 Monate (253 d.B.)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite