Die Kosten für die Einführung eines flächendeckenden Familiensteuersplittings in Österreich belaufen sich im Vollausbau (alle Haushalte mit Kindern) auf rund 2,5 bis 3 Mrd. Euro. Ein Teil dieser Kosten wird durch die finanzielle Stärkung der Familien über die Mittelverwendung im Zuge der Umsatzsteuer wieder ins Budget fließen. Familien haben in der Regel wenig Möglichkeiten zu sparen. Weiters ist durch die Stärkung der Familien ein Rückgang bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Unterstützungen und Sozialleistungen zu erwarten, was sich positiv auf die Budgetausgaben auswirken dürfte.
Die Unterfertigten legen diesem Antrag einen Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Herbert Vonach, Obmann des Freiheitlichen Familienverbandes, veröffentlicht in: Erich Thöni, Hannes Winner (Hrsg.), „Die Familie im Sozialstaat“ – Familienbesteuerung aus ökonomischer und juristischer Sicht“, 1996, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, ISBN 3-901249-30-3, als integralen Bestandteil der Begründung bei.
Damit wird die Begründung dieses Antrages den 16 Zeilen im Ergebnispapier der Perspektivengruppe der ÖVP gegenübergestellt.
Das
gewichtete Pro-Kopf-Einkommen als Grundlage
einer gerechten Einkommensbesteuerung
von Univ- Prof. Dr. Herbert Vonach
I. Einführung und Problemstellung
In Österreich gilt seit 1972 im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer das Prinzip der Individualbesteuerung. d.h. die Höhe der Lohn- oder Einkommensteuer hängt nur vom Einkommen des Steuerpflichtigen ab und nicht von der Familiengröße oder Zahl der Personen, die von diesem Einkommen leben müssen. Die letzten Reste einer Berücksichtigung der Kinder im Steuerrecht (erhöhte Sonderausgaben, niedrigere Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehalts) wurden 1992 beseitigt. Dieser Zustand ist in Anbetracht der progressiven Natur des Lohn- und Einkommensteuertarifs eine grobe Ungerechtigkeit gegenüber den Mehrpersonenhaushalten, insbesondere Mehrkinderfamilien mit einem Alleinerhalter. Ein progressiver Steuertarif wird damit begründet, dass Personen einer besseren finanziellen Lage zugemutet werden kann, einen größeren Bruchteil ihres Einkommens an die Allgemeinheit als Steuer abzugeben (Besteuerung nach Leistungsfähigkeit). Da die finanzielle Lage eines Steuerzahlers nicht nur von seinen Einkünften, sondern auch von seinen Unterhaltsverpflichtungen abhängt, ist das jetzige System der Individualbesteuerung eine grobe Verletzung des Prinzips Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Wenn ein allein stehender Steuerpflichtiger mit 12.000,- S Bruttoeinkommen noch überhaupt keine Lohnsteuer zahlt, ein Alleinverdiener einer Vierpersonenfamilie mit 24.000,- S brutto (also pro Kopf 6.000,- S) davon noch monatlich 2.947,Lohnsteuer zahlen muss, kann von Besteuerung nach Leistungsfähigkeit keine Rede mehr sein.
Ein progressiver Steuertarif muss daher, um offensichtliche Ungerechtigkeiten zu vermeiden, so angewandt werden, dass Familien in gleicher wirtschaftlicher Lage, d.h. Familien, die sich annähernd den gleichen Lebensstandard leisten können, unabhängig von der Haushaltsgröße den gleichen Prozentsatz ihres Einkommens als Lohn- und Einkommensteuer abführen.
Näherungsweise ist ein solches Steuersystem in Deutschland (und in etwas verschiedener Form auch in vielen anderen europäischen Ländern) über das sog. Ehegattensplitting und Kinderfreibeträge verwirklicht, wobei allerdings das deutsche System einerseits wegen der relativ niedrigen Kinderfreibeträge die finanzielle Belastung durch Kinder nur unzureichend berücksichtigt und andererseits durch das volle Ehegatten-
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