Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 57

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die Gründung einer eigenen Familie stellt heute die größte Armutsfalle in Österreich dar. Die derzeit geltende Individualbesteuerung behindert die Familiengründung. Das Prinzip „Besteuerung nach Leistungsfähigkeit“ wird in diesem System nicht berücksich­tigt. Die negativen steuerlichen Auswirkungen einer Familiengründung werden zwar durch Absetzbeträge und die Familienbeihilfe leicht abgeschwächt, dem Prinzip der Leistungsfähigkeit können diese Familienleistungen jedoch nicht zum Durchbruch ver­helfen. Es macht eben einen eminenten Unterschied, ob von einem Einkommen eine oder fünf Personen leben müssen. Neben der Gleichbehandlung von Ungleichem, nämlich Kinderlosen und Familien, verlieren besonders Alleinverdienerfamilien durch die Individualbesteuerung, da sie voll von der steuerlichen Progression erfasst werden. Der Alleinverdienerabsetzbetrag vermag diese eklatante Schieflage nicht zu beheben. Zur Veranschaulichung seien hier einige Beispiele aufgezeigt:

Beispiel: Vergleich zweier Familien mit jeweils gleich vielen Kindern. Das Haushaltsein­kommen ist gleich groß und wird einmal von einem Alleinverdiener und einmal von bei­den Eltern erwirtschaftet.

Alleinverdiener: Einkommen 4.000,-- Euro (Alleinverdienerabsetzbetrag für 3 Kinder

Nettojahresbezug:                                                         35.192,22 Euro               -3.899,62 Euro

2 Einkommen zu je 2.000,-- Euro (3 Kinder):

Nettojahresbezug:  2x       19.545,92            =        39.091,84 Euro

Alleinverdiener: Einkommen 3.000,-- Euro (Alleinverdienerabsetzbetrag für 2 Kinder)

Nettojahresbezug:                                                         27.650,60 Euro               -3.812,92 Euro

2 Einkommen zu je 1.500,-- Euro (2 Kinder):

Nettojahresbezug:  2x       15.731,76            =        31.463,52 Euro

Alleinverdiener: Einkommen 2.000,--Euro (Alleinverdienerabsetzbetrag für 2 Kinder)

Nettojahresbezug:                                                         20.214,92 Euro               -2.041,08 Euro

2 Einkommen: 1.300,-- Euro und 700,-- Euro (2 Kinder):

Nettojahresbezug:              14.206,00            =

                                                     8.050,00            =        22.256,00

Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag wurden nicht berücksichtigt, da beide Familien gleiche Ansprüche haben. Es ist festzustellen, dass, bei gleichen Familienverhältnissen und gleichem Familiengesamteinkommen, der Alleinverdiener, im Vergleich zu Fami­lien die ihr Einkommen gemeinsam erwirtschaften, zumindest ein Brutto-Monatsein­kommen im Jahr nur für die Steuer arbeitet. Zweiverdienerhaushalte werden durch die Individualbesteuerung schon heute ähnlich einem Familien- oder Ehegattensplitting be­handelt. Diese steuerlichen Vorteile sollten auch alleinverdienenden Familien eröffnet werden.

Das Familiensplitting soll als Option zur derzeitigen Individualbesteuerung für öster­reichische Familien wählbar sein. Die Familien sollen sich je nach den persönlichen Umständen für die günstigere Variante entscheiden können. Um einen fließenden, budgetschonenden Übergang zu gewährleisten, sollte das Familiensplitting zunächst für Großfamilien und Alleinerzieherinnen eingeführt werden und dann Schritt für Schritt auch kleineren Familien offen stehen. Die letztendlich zu wählenden Gewichtungsfak­toren, mit denen die einzelnen Familienmitglieder in das Steuersystem eingerechnet werden, sind in einer breiten öffentlichen Diskussion zu fixieren. Dabei sind insbeson­dere ein erhöhter Faktor für Alleinerzieherinnen und gestaffelte Faktoren für Kinder nach der Geburtenfolge festzulegen. Dennoch sollte das System nicht zu kompliziert werden, sondern es sollten möglichst einfache Faktoren herangezogen werden (siehe Frankreich). Weiters sind die aufteilbaren Beträge nach oben hin zu begrenzen, um un­verhältnismäßig hohe Steuersparpotenziale für Bestverdiener zu beschränken.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite