Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 35

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Ort, sodass die Heizkosten geringer sind, nein, Sie überlassen das den Bundesländern nach Belieben. So schaut es nämlich aus in den Bundesländern, „nach Belieben“. Die Sanierungsvoraussetzungen, damit man überhaupt Wohnbauförderung für Sanierung bekommt, sind derart unterschiedlich, sind derart durcheinander, sind derart vielfältig, dass sie nicht einmal grafisch darstellbar sind. Das ist Ihr Klimaschutz mal neun, näm­lich undurchschaubar, nicht treffsicher und ineffizient, Herr Vizekanzler und Finanzmi­nister! (Beifall bei den Grünen.)

Man könnte mit bundeseinheitlichen Regelungen Heizkosten senken. – Beispiel aus Linz: Da gibt es ein vorbildlich saniertes mehrgeschoßiges Wohnobjekt, in dem früher pro Wohneinheit 40 € für die Heiz- und Betriebskosten verwendet wurden, und jetzt, nach Sanierung in Richtung Passivhaus, sind es – was glauben Sie, Herr Vizekanz­ler? – nicht einmal 4 €. Das ist ein Unterschied von 36 €! Diesen Unterschied von 36 € für die einzelnen Mieterinnen und Mieter lassen Sie links liegen, sage ich Ihnen, mit Ihrer Vertröstung auf Artikel-15a-Verträge, dass sich die Länder auf ein gemeinsames Niveau, auf bessere Standards einigen. Das ist doch ein Lied von gestern. Wir kennen ja die Sache mit Artikel-15a-Vereinbarungen; wir haben bis heute keine, was das Bau­recht anlangt.

Ich sage es Ihnen an einem konkreten Beispiel: Stellen Sie sich vor, neun Mieter woh­nen in einem Gebäude, Sie als Finanzminister geben diesen neun Mietern generell die Summe x, und dann schauen Sie zu, wie sich diese neun Mieter in dem Gebäude da­rauf einigen, wofür sie die Summe x verwenden. Der eine will einen Lift einbauen, der andere will eine zusätzliche Garage, der Dritte will die Fenster austauschen, der Vierte will die sanitären Anlagen verbessern – und es kommt zu keinem gemeinsamen Be­schluss. Genau so ist die Situation. (Vizekanzler Mag. Molterer: Sie wollen allen alles vorschreiben!) Ja sicherlich, wir brauchen einheitliche Standards, sonst erreichen Sie nie die nationalen Klimaschutzziele. (Beifall bei den Grünen. – Vizekanzler Mag. Molte­rer: „Freiheit“ ist für Sie ein Fremdwort!)

Herr Vizekanzler, noch ein letztes Beispiel. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glo­ckenzeichen.) Schauen Sie sich das nur an! Das (die Rednerin zeigt eine Grafik) ist Ihr Werk, eine völlige Konfusion bei den Bauordnungen, ganz unterschiedliche Niveaus in den Bundesländern. Der Finanzausgleich hätte das sanieren können – Sie haben es nicht gemacht! (Beifall bei den Grünen.)

11.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Mag. Hauser. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.06.57

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vize­kanzler! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Dieser so hoch gelobte Finanzausgleich, speziell von den ÖVP-Schönrednern so hoch gelobt, ist bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein und musste deswegen vorgezogen werden – das hat Kollege Krainer von der SPÖ ja schon festgestellt –, weil in Wirklichkeit die Gemeinden und die Länder nicht mehr in der Lage waren, ihren Beitrag zum Budget des Bundes zu leisten. Das, was die Gemeinden und die Länder in der Vergangenheit geleistet haben, waren in Wirklichkeit nur buchhalterische Überschüsse, die es überhaupt nicht gege­ben hat. Aber diese sogenannten buchhalterischen Überschüsse sind zurückzuzahlen, das darf man nicht vergessen.

Beispiele: Es wurden Landeskrankenhäuser ausgelagert, an landeseigene Unterneh­men verkauft, und dieser Verkaufserlös ist in die Landesbudgets zurückgeflossen. Nur, die Schulden scheinen in den Landesbudgets nicht auf. Damit hat man in Wirklichkeit


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