Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 60

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für kinderlose, Einkind- und Mehrkindfamilien präsentiert und zwar für alle im Ab­schnitt II diskutierten Methoden zur Berechnung des mittleren Pro-Kopf-Einkommens.

Im letzten Kapitel werden die zufälligen und systematischen Fehler der durchgeführten Steuerberechnungen untersucht und es wird gezeigt, dass die Daten des Mikrozensus (umfasst 1% der Österreicher) ausreichen, um solche Berechnungen mit einer hinrei­chend großen Genauigkeit durchzuführen.

II. Untersuchte Modelle einer Haushaltsbesteuerung (Familiensplitting)

In der vorliegenden Arbeit werden wie schon in Abschnitt I ausführlich eine Reihe von Varianten einer Haushaltsbesteuerung auf der Grundlage des sog. gewichteten Pro-Kopf-Einkommens beschrieben. Im Folgenden wird versucht, dieses Modell und seine Varianten möglichst präzise zu beschreiben.

Allen behandelten Varianten des Familiensplittings ist folgendes gemeinsam:

(1) Das Familiensplitting wird als Option angeboten, es steht weiterhin jedem frei, im jetzigen Steuersystem zu verbleiben. Damit wird in den Berechnungen davon ausge­gangen, dass das Familiensplitting nur von den Haushalten gewählt wird, bei denen eine Steuerentlastung eintritt.

(2) Das jetzige System der Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge bleibt bestehen. Da die Kinderabsetzbeträge aber nichts anderes sind als eine zusätzliche Form der Kinderbeihilfe, werden sie – auch im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung – zu einer „Kinderbeihilfe neu“ zusammengefasst.

(3) Die Festsetzung der Haushalts-Lohnsteuern erfolgt bei allen Varianten nach dem folgenden Grundschema:

a) Das Haushaltseinkommen (Bemessungsgrundlage) wird durch Addition der Bemes­sungsgrundlagen aller Einkommensbezieher des Haushaltes sowie aller Transferzah­lungen, insbesondere der Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge berechnet.

b) Das Haushaltseinkommen wird durch den sog. Splittingfaktor f geteilt, um das ge­wichtete Pro-Kopf-Einkommen zu erhalten.

c) Die aus dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen berechnete Lohnsteuer wird mit dem Splittingfaktor multipliziert und ergibt damit die Haushaltslohnsteuer.

Die verschiedenen in dieser Arbeit behandelten Varianten dieses Grundmodells unter­scheiden sich in der Art der Berechnung des Splittingfaktors für Haushalte verschiede­ner Personenzahl. Zur Bestimmung des Splittingfaktors wird jedem Haushaltsangehö­rigen ein sog. Gewichtsfaktor a zugeordnet, der für die erste Person stets eins, für alle weiteren kleiner oder höchstens eins gewählt wird der Splittingfaktor wird dann als Summe der Gewichtsfaktoren aller Haushaltsangehörigen berechnet. Bezüglich dieser Gewichtsfaktoren werden in dieser Arbeit die beiden vom österreichischen statistischen Zentralamt entwickelten Modelle, das OECD-ModelI und zwei vom Autor vorgeschla­gene Modelle, Vonach A und Vonach B, behandelt, deren Eigenschaften in Tabelle 1 zusammengefasst sind. Als Kinder im Sinne des vorgeschlagenen Modells (vgl. Tabelle 1) gelten dabei alle Empfänger von Familienbeihilfe, also alle Personen unter 19 Jahre sowie Schüler und Studenten bis 27 Jahre.

Das ÖSTAT-Standardmodell differenziert dabei die Gewichtsfaktoren vor allem bezüg­lich des Alters der Kinder, was wohl bezüglich der Sachausgaben richtig ist, aber den großen Zeitaufwand für die Betreuung kleinerer Kinder nicht berücksichtigt. Es berück­sichtigt auch nicht den erhöhten Aufwand von berufstätigen Ehepaaren und Alleinerzie­hern gegenüber Alleinverdienerfamilien.

 


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