denen Modellen sind wahrscheinlich noch um einen Faktor 2-3 genauer. Die Prozentangaben für das Verhältnis der neuen zur alten Steuer haben Unsicherheiten von ca. einem Prozentpunkt für Vonach A und 1,4 Prozentpunkte für die übrigen Modelle, auch hier sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Modellen noch mindestens um einen Faktor zwei genauer.
Bei allen Detailunterschieden zwischen den Auswirkungen der verschiedenen Varianten des Familiensplittings ergibt sich aus Tabelle 4-8 übereinstimmend folgendes Bild:
Am stärksten sind, wie zu erwarten, im heutigen System der Individualbesteuerung Familien mit zwei und mehr Kindern benachteiligt. In allen Varianten des Familiensplittings würde ihre Lohnsteuer durchschnittlich nur noch 50-60% der heutigen Steuer betragen. Anders ausgedrückt, müssen heute im Durchschnitt Mehrkinderfamilien fast doppelt so viel Lohnsteuer zahlen wie „Singles“ in der gleichen wirtschaftlichen Lage. Der Gesamtbetrag dieser ungerechtfertigten höheren Besteuerung der Mehrkindfamilien beträgt 11,6 - 16,8 Mrd. S im Jahr.
Bei den Einkindfamilien verlangt das Modell des Familiensplittings nur eine Steuerentlastung von durchschnittlich 17-30%. Bei Mehrpersonenhaushalten ohne Kinder ist die durchschnittliche Steuerentlastung nur noch ca. 10%. Für diese Haushalte wäre daher ein Übergang zur Haushaltsbesteuerung vom Standpunkt der Steuergerechtigkeit aus betrachtet nicht mehr unbedingt erforderlich.
Die Unterschiede zwischen den Ergebnissen der verschiedenen Modelle lassen sich aufgrund der verschiedenen Gewichtsfaktoren (vgl. Tabelle 1) zumindest qualitativ verstehen. So unterscheiden sich zum Beispiel die Kosten der Modelle Vonach A und B für Ein- und Mehrkinderfamilien um ca. 20%, was ziemlich genau dem Unterschied der verwendeten Gewichtsfaktoren 0,5 und 0,6 in den beiden Modellen entspricht. Das Modell ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit der Eltern liegt in seinen Kosten für Ein- und Mehrkindfamilien zwischen Vonach A und Vonach B entsprechend der Tatsache, dass auch die Splittingfaktoren (vgl. Tabelle 2) für dieses Modell für die häufigsten Familientypen zwischen Vonach A und Vonach B liegen. Die Modelle OECD und ÖSTAT-Standard ergeben geringere Kosten insbesondere für kinderlose Haushalte und Einkindfamilien, da sie die höheren Lebenshaltungskosten von beiderseits berufstätigen Ehepartnern nicht berücksichtigen, die bei den kinderlosen und Einkindfamilien relativ häufiger vertreten sind als bei den Mehrkindfamilien.
Insgesamt erscheint dem Autor, dass das OECD Modell eine
untere und Modell Vonach B eine obere Grenze für die Gewichtsfaktoren
zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens darstellt. Die
„gerechteste“ Lösung des Problems einer Besteuerung von
Familien verschiedener Größe würde nach seiner Lebenserfahrung
wahrscheinlich durch das Modell Vonach B oder ÖSTAT-Variante
Berufstätigkeit
der Eltern bewirkt werden. Die Kosten einer solchen Steuerreform belaufen sich
auf ca. 30 Mrd. S, bzw. 21-24 Mrd. S, wenn man auf die Einbeziehung
der kinderlosen Haushalte verzichtet. Bei Beschränkung des
Familiensplittings auf Mehrkinderfamilien (um in einem ersten Schritt zumindest
den größten Mangel des jetzigen Systems, die Diskriminierung der
Mehrkindfamilien, zu beseitigen) verbleiben noch Kosten von ca. 14 Mrd. S
(vgl. Tabelle 8).
Bezüglich der Kosten der vorgeschlagenen Modelle ist allerdings noch auf zwei Punkte hinzuweisen:
(1) Aus technischen Gründen (wegen der Struktur der Mikrozensusdaten) wurde das Familiensplitting jeweils auf sämtliche Angehörige eines Haushalts angewandt, also auch noch im Haushalt der Eltern lebende schon erwerbstätige Kinder oder im Haushalt ihrer erwachsenen Kinder lebende Eltern in das Splittingverfahren einbezogen. Eine gesetzliche Regelung würde das Familiensplitting wahrscheinlich auf Eltern, bzw.
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