Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 66

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denen Modellen sind wahrscheinlich noch um einen Faktor 2-3 genauer. Die Pro­zentangaben für das Verhältnis der neuen zur alten Steuer haben Unsicherheiten von ca. einem Prozentpunkt für Vonach A und 1,4 Prozentpunkte für die übrigen Modelle, auch hier sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Modellen noch mindes­tens um einen Faktor zwei genauer.

Bei allen Detailunterschieden zwischen den Auswirkungen der verschiedenen Varian­ten des Familiensplittings ergibt sich aus Tabelle 4-8 übereinstimmend folgendes Bild:

Am stärksten sind, wie zu erwarten, im heutigen System der Individualbesteuerung Fa­milien mit zwei und mehr Kindern benachteiligt. In allen Varianten des Familiensplit­tings würde ihre Lohnsteuer durchschnittlich nur noch 50-60% der heutigen Steuer be­tragen. Anders ausgedrückt, müssen heute im Durchschnitt Mehrkinderfamilien fast doppelt so viel Lohnsteuer zahlen wie „Singles“ in der gleichen wirtschaftlichen Lage. Der Gesamtbetrag dieser ungerechtfertigten höheren Besteuerung der Mehrkindfami­lien beträgt 11,6 - 16,8 Mrd. S im Jahr.

Bei den Einkindfamilien verlangt das Modell des Familiensplittings nur eine Steuerent­lastung von durchschnittlich 17-30%. Bei Mehrpersonenhaushalten ohne Kinder ist die durchschnittliche Steuerentlastung nur noch ca. 10%. Für diese Haushalte wäre daher ein Übergang zur Haushaltsbesteuerung vom Standpunkt der Steuergerechtigkeit aus betrachtet nicht mehr unbedingt erforderlich.

Die Unterschiede zwischen den Ergebnissen der verschiedenen Modelle lassen sich aufgrund der verschiedenen Gewichtsfaktoren (vgl. Tabelle 1) zumindest qualitativ ver­stehen. So unterscheiden sich zum Beispiel die Kosten der Modelle Vonach A und B für Ein- und Mehrkinderfamilien um ca. 20%, was ziemlich genau dem Unterschied der verwendeten Gewichtsfaktoren 0,5 und 0,6 in den beiden Modellen entspricht. Das Mo­dell ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit der Eltern liegt in seinen Kosten für Ein- und Mehr­kindfamilien zwischen Vonach A und Vonach B entsprechend der Tatsache, dass auch die Splittingfaktoren (vgl. Tabelle 2) für dieses Modell für die häufigsten Familientypen zwischen Vonach A und Vonach B liegen. Die Modelle OECD und ÖSTAT-Standard ergeben geringere Kosten insbesondere für kinderlose Haushalte und Einkindfamilien, da sie die höheren Lebenshaltungskosten von beiderseits berufstätigen Ehepartnern nicht berücksichtigen, die bei den kinderlosen und Einkindfamilien relativ häufiger ver­treten sind als bei den Mehrkindfamilien.

Insgesamt erscheint dem Autor, dass das OECD Modell eine untere und Modell Vo­nach B eine obere Grenze für die Gewichtsfaktoren zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens darstellt. Die „gerechteste“ Lösung des Problems einer Be­steuerung von Familien verschiedener Größe würde nach seiner Lebenserfahrung wahrscheinlich durch das Modell Vonach B oder ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit
der Eltern bewirkt werden. Die Kosten einer solchen Steuerreform belaufen sich auf ca. 30 Mrd. S, bzw. 21-24 Mrd. S, wenn man auf die Einbeziehung der kinderlosen Haushalte verzichtet. Bei Beschränkung des Familiensplittings auf Mehrkinderfamilien (um in einem ersten Schritt zumindest den größten Mangel des jetzigen Systems, die Diskriminierung der Mehrkindfamilien, zu beseitigen) verbleiben noch Kosten von ca. 14 Mrd. S (vgl. Tabelle 8).

Bezüglich der Kosten der vorgeschlagenen Modelle ist allerdings noch auf zwei Punkte hinzuweisen:

(1) Aus technischen Gründen (wegen der Struktur der Mikrozensusdaten) wurde das Familiensplitting jeweils auf sämtliche Angehörige eines Haushalts angewandt, also auch noch im Haushalt der Eltern lebende schon erwerbstätige Kinder oder im Haus­halt ihrer erwachsenen Kinder lebende Eltern in das Splittingverfahren einbezogen. Eine gesetzliche Regelung würde das Familiensplitting wahrscheinlich auf Eltern, bzw.


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