Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 104

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In Artikel I Z 31 wird dem § 49 folgender Abs. 17 angefügt:

„(17) Das Recht, die Abgabe gemäß Abschnitt 4 festzusetzen, verjährt für die Jah­re 2002 und 2003 frühestens Ende 2008.“

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Mit diesem Abänderungsantrag wird ein Zeitrahmen für die Entwicklung einer System­änderung geschaffen und damit der Weg zu einer bürgerfreundlichen, verwaltungsöko­nomischen Administration des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld vorbereitet. (Beifall bei der ÖVP.)

13.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Höllerer vorgelegte Abänderungsantrag der Abgeordneten Höllerer, Riepl, Kolleginnen und Kollegen wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Ich gebe bekannt, dass aufgrund dieser kurzfristig eingebrachten Abänderungsanträge eine Abstimmung in der kurzen verbleibenden Zeit nicht ausreichend vorbereitet wer­den kann und wir daher die Abstimmung verschieben werden.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schönpass. 3 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


13.24.13

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Mi­nisterinnen! Die bisher geführte Diskussion zeigt deutlich auf, dass das BZÖ und die Freiheitlichen wollen, dass die Frauen länger zu Hause bleiben, damit sie den Rest ihres Lebens in Abhängigkeit oder unter Umständen auch in Armut leben. (Zwischenru­fe bei BZÖ und FPÖ.) – Wir wollen das nicht. Übrigens ist mit dem Wegfall der Zuver­dienstgrenze nicht gewährleistet, dass sich auch die Väter um ihre Kinder kümmern können. (Abg. Dr. Haimbuchner: ... können!)

Erfreulicherweise sehen laut der neuesten IFES-Studie immer mehr Frauen ihre Be­rufstätigkeit als Voraussetzung für ein eigenständiges und unabhängiges Leben. – Sehr geehrte Damen und Herren! Frauen müssen in ihrem Wunsch, berufstätig zu sein, unterstützt werden! Hier sind wir alle gefordert.

Die vorliegende Gesetzesänderung wird mithelfen, die Berufsunterbrechungen kürzer zu halten und somit den Wiedereinstieg zu erleichtern. Das Gesetz soll mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten, und auch Eltern, deren Kinder bereits vor dem 1. Jänner geboren wurden, sollen die Möglichkeit einer Kurzleistung erhalten. – Das ist sehr erfreulich.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegenden Maßnahmen sind ein erster wichti­ger Schritt in eine Zukunft, in der es Eltern leichter haben könnten, Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen, allerdings nur dann, wenn entsprechende Betreuungs­möglichkeiten vor Ort vorhanden sind. Es bleibt zu hoffen, dass die vom Bund vorgese­henen Mittel für Kinderbetreuungseinrichtungen und Tagesmütter auch für die Gemein­den reichen, damit auch im ländlichen Raum eine tatsächliche Wahlmöglichkeit gege­ben ist.

Abschließend danke ich Ihnen, Frau Ministerin Kdolsky, und insbesondere dir, ge­schätzte Frau Ministerin Doris Bures, für den gemeinsamen Schritt. Ich hoffe auf weite­re! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.26

 


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