In Artikel I Z 31 wird dem § 49 folgender Abs. 17 angefügt:
„(17) Das Recht, die Abgabe gemäß Abschnitt 4 festzusetzen, verjährt für die Jahre 2002 und 2003 frühestens Ende 2008.“
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Mit diesem Abänderungsantrag wird ein Zeitrahmen für die Entwicklung einer Systemänderung geschaffen und damit der Weg zu einer bürgerfreundlichen, verwaltungsökonomischen Administration des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld vorbereitet. (Beifall bei der ÖVP.)
13.23
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Höllerer vorgelegte Abänderungsantrag der Abgeordneten Höllerer, Riepl, Kolleginnen und Kollegen wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Ich gebe bekannt, dass aufgrund dieser kurzfristig eingebrachten Abänderungsanträge eine Abstimmung in der kurzen verbleibenden Zeit nicht ausreichend vorbereitet werden kann und wir daher die Abstimmung verschieben werden.
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schönpass. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.24
Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Die bisher geführte Diskussion zeigt deutlich auf, dass das BZÖ und die Freiheitlichen wollen, dass die Frauen länger zu Hause bleiben, damit sie den Rest ihres Lebens in Abhängigkeit oder unter Umständen auch in Armut leben. (Zwischenrufe bei BZÖ und FPÖ.) – Wir wollen das nicht. Übrigens ist mit dem Wegfall der Zuverdienstgrenze nicht gewährleistet, dass sich auch die Väter um ihre Kinder kümmern können. (Abg. Dr. Haimbuchner: ... können!)
Erfreulicherweise sehen laut der neuesten IFES-Studie immer mehr Frauen ihre Berufstätigkeit als Voraussetzung für ein eigenständiges und unabhängiges Leben. – Sehr geehrte Damen und Herren! Frauen müssen in ihrem Wunsch, berufstätig zu sein, unterstützt werden! Hier sind wir alle gefordert.
Die vorliegende Gesetzesänderung wird mithelfen, die Berufsunterbrechungen kürzer zu halten und somit den Wiedereinstieg zu erleichtern. Das Gesetz soll mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten, und auch Eltern, deren Kinder bereits vor dem 1. Jänner geboren wurden, sollen die Möglichkeit einer Kurzleistung erhalten. – Das ist sehr erfreulich.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegenden Maßnahmen sind ein erster wichtiger Schritt in eine Zukunft, in der es Eltern leichter haben könnten, Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen, allerdings nur dann, wenn entsprechende Betreuungsmöglichkeiten vor Ort vorhanden sind. Es bleibt zu hoffen, dass die vom Bund vorgesehenen Mittel für Kinderbetreuungseinrichtungen und Tagesmütter auch für die Gemeinden reichen, damit auch im ländlichen Raum eine tatsächliche Wahlmöglichkeit gegeben ist.
Abschließend danke ich Ihnen, Frau Ministerin Kdolsky, und insbesondere dir, geschätzte Frau Ministerin Doris Bures, für den gemeinsamen Schritt. Ich hoffe auf weitere! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.26
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