sagt Ihr Ministerium sinngemäß, es sei nicht einmal denkbar, dass, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Interessenvertretung wollen, eine solche nicht besteht.
Aber, meine Damen und Herren, leider ist es so, dass das in Österreich nicht nur denkbar, sondern für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geradezu Alltag ist. Ich glaube, ich muss Ihnen das nicht näher beschreiben, dass es Unternehmerinnen und Unternehmer gibt, die der Gründung eines Betriebsrates nicht gerade fördernd gegenüberstehen, sondern die – ganz im Gegenteil – Betriebsratsgründungen sogar zu verhindern versuchen.
Herr Minister, meine Damen und Herren, Sie können sich sicherlich noch an den Fall der Firma KiK erinnern, der ja auch in den Medien diskutiert wurde. Und für die Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen unter Ihnen ist es sicherlich auch nicht neu, dass es immer wieder zu Kündigungen kommt, dass im Vorfeld von Betriebsratswahlen, zu einem Zeitpunkt, zu dem potentielle Kandidatinnen und Kandidaten noch nicht geschützt sind, diese ganz einfach gekündigt werden, um eben deren Wahl zu verhindern. – Also bitte: Solche Situationen sind in Österreich nicht nur denkbar, sondern leider tatsächlich Realität!
Wir fordern deshalb eine gesetzliche Regelung zur Besetzung des „besonderen Verhandlungsgremiums“ mit ArbeitnehmerInnen-Vertretern – um dieses „besondere Verhandlungsgremium“ geht es in dieser speziellen Situation –, und zwar auch dann, wenn es in einem österreichischen Unternehmen keinen Betriebsrat gibt.
Konkret schlagen wir dazu vor, dass diese Interessenvertretung dann von der gesetzlichen oder freiwilligen Interessenvertretung wahrgenommen wird, also der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft. – Das ist unsere Forderung.
Frau Kollegin Karl, Sie kennen diese Forderung bereits aus dem Ausschuss, haben das aber dort abgelehnt, weil Sie befürchten, wie Sie sagen, dass eine solche Regelung die Stellung des Betriebsrates schwächen oder gar aushöhlen könnte. – Das finde ich schon sehr skurril, und ich kann das natürlich so auch nicht akzeptieren. Das wäre in etwa so, als wenn Sie sagen würden, ein Pflichtverteidiger, der in einem Verfahren jemandem, der sich keinen eigenen Rechtsanwalt leisten kann, zur Verfügung gestellt wird, würde die Stellung des Rechtsanwaltes an sich schwächen. – Unser Vorschlag schwächt niemanden, sondern ganz im Gegenteil: Die Wahrung der Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern würde gestärkt werden. (Beifall bei den Grünen.)
Wenn Sie, Frau Kollegin Karl, dann im Weiteren im Ausschuss und auch heute wieder einen „Systembruch“ befürchten, wenn die überbetriebliche Interessenvertretung auf betrieblicher Ebene aktiv wird, muss ich Ihnen sagen: Als Grüne rege ich ganz bewusst einen Systembruch an, wenn es um eine stärkere und bessere Sicherung von ArbeitnehmerInnen-Interessen geht.
Um diese Anregung auch formell wirksam machen zu können, stelle ich daher folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schatz betreffend Vertretung von ArbeitnehmerInnen in Betrieben ohne Betriebsrat bei Konstitution und Beschickung eines „besonderen Verhandlungsgremiums“ im Sinne des ArbVG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, jedenfalls jedoch bis zum 15. Dezember 2007
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