Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 110

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sagt Ihr Ministerium sinngemäß, es sei nicht einmal denkbar, dass, wenn Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer eine Interessenvertretung wollen, eine solche nicht besteht.

Aber, meine Damen und Herren, leider ist es so, dass das in Österreich nicht nur denk­bar, sondern für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geradezu Alltag ist. Ich glaube, ich muss Ihnen das nicht näher beschreiben, dass es Unternehmerinnen und Unternehmer gibt, die der Gründung eines Betriebsrates nicht gerade fördernd gegen­überstehen, sondern die – ganz im Gegenteil – Betriebsratsgründungen sogar zu ver­hindern versuchen.

Herr Minister, meine Damen und Herren, Sie können sich sicherlich noch an den Fall der Firma KiK erinnern, der ja auch in den Medien diskutiert wurde. Und für die Ge­werkschafter und Gewerkschafterinnen unter Ihnen ist es sicherlich auch nicht neu, dass es immer wieder zu Kündigungen kommt, dass im Vorfeld von Betriebsratswah­len, zu einem Zeitpunkt, zu dem potentielle Kandidatinnen und Kandidaten noch nicht geschützt sind, diese ganz einfach gekündigt werden, um eben deren Wahl zu verhin­dern. – Also bitte: Solche Situationen sind in Österreich nicht nur denkbar, sondern lei­der tatsächlich Realität!

Wir fordern deshalb eine gesetzliche Regelung zur Besetzung des „besonderen Ver­handlungsgremiums“ mit ArbeitnehmerInnen-Vertretern – um dieses „besondere Ver­handlungsgremium“ geht es in dieser speziellen Situation –, und zwar auch dann, wenn es in einem österreichischen Unternehmen keinen Betriebsrat gibt.

Konkret schlagen wir dazu vor, dass diese Interessenvertretung dann von der gesetzli­chen oder freiwilligen Interessenvertretung wahrgenommen wird, also der Arbeiterkam­mer oder der Gewerkschaft. – Das ist unsere Forderung.

Frau Kollegin Karl, Sie kennen diese Forderung bereits aus dem Ausschuss, haben das aber dort abgelehnt, weil Sie befürchten, wie Sie sagen, dass eine solche Rege­lung die Stellung des Betriebsrates schwächen oder gar aushöhlen könnte. – Das finde ich schon sehr skurril, und ich kann das natürlich so auch nicht akzeptieren. Das wäre in etwa so, als wenn Sie sagen würden, ein Pflichtverteidiger, der in einem Verfahren jemandem, der sich keinen eigenen Rechtsanwalt leisten kann, zur Verfügung gestellt wird, würde die Stellung des Rechtsanwaltes an sich schwächen. – Unser Vorschlag schwächt niemanden, sondern ganz im Gegenteil: Die Wahrung der Interessen von Ar­beitnehmerinnen und Arbeitnehmern würde gestärkt werden. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Sie, Frau Kollegin Karl, dann im Weiteren im Ausschuss und auch heute wieder einen „Systembruch“ befürchten, wenn die überbetriebliche Interessenvertretung auf betrieblicher Ebene aktiv wird, muss ich Ihnen sagen: Als Grüne rege ich ganz bewusst einen Systembruch an, wenn es um eine stärkere und bessere Sicherung von Arbeit­nehmerInnen-Interessen geht.

Um diese Anregung auch formell wirksam machen zu können, stelle ich daher folgen­den Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schatz betreffend Vertretung von ArbeitnehmerInnen in Betrieben ohne Betriebsrat bei Konstitution und Beschickung eines „besonderen Verhandlungs­gremiums“ im Sinne des ArbVG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, jedenfalls jedoch bis zum 15. Dezember 2007


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