Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 109

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ter ist, wieder einmal gesagt hat: Das kommt für mich nicht in Frage! (Bundesminister Dr. Bartenstein: ... der Bundeskanzler hat das gesagt, Herr Kollege!)

Aber ich möchte mich jetzt in meiner Rede mit der vorliegenden Regierungsvorlage be­fassen, eben mit diesen erweiterten Mitbestimmungsrechten bei grenzüberschreiten­den Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften.

Diese Regierungsvorlage ist grundsätzlich etwas Positives, da die derzeitigen Mitbe­stimmungsrechte für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgedehnt werden. Die EU-Richtlinie, um deren Umsetzung es heute geht, sieht vor, dass selbst in jenen Betrieben, in denen es keine Betriebsräte gibt, die Arbeitnehmer – und nur diese! – entscheiden, wer, wenn es keinen Betriebsrat gibt, die Mitbestimmungsrechte in die­sem entscheidenden Gremium wahrnimmt.

Das heißt, diese Regierungsvorlage trägt wieder einmal die typisch restriktive Hand­schrift des Arbeitsministers, der sich immer auf fadenscheinige Argumente zurückzieht, indem er sagt: Wenn’s keinen Betriebsrat gibt, gibt’s kein Mitbestimmungsrecht – und damit aus, basta, denn es kann eh in jedem Betrieb ein Betriebsrat gewählt werden! Voraussetzung ist, es sind dort mehr als fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer be­schäftigt.

Bei dieser Argumentation ist – ich sage jetzt hier das Gleiche wie im Sozialausschuss – der „Fall KiK“ anzuführen, wo sich jemand erlaubt hat, zum Betriebsrat zu kandidieren, da in diesem Unternehmen, in dem 1 500 Österreicherinnen und Österreicher beschäf­tigt sind, tagtäglich die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mern mit den Füßen getreten werden, wobei nach dem Bekanntwerden der Kandidatur zum Betriebsrat die fristlose Entlassung erfolgte. Dieses Erkenntnis hat man bei die­ser Ihrer Argumentation wieder „vergessen“ dazu zu sagen.

Ich finde es gut, dass sich zumindest die europäischen Gremien, das EU-Parlament und der EU-Rat, in einem positiven Sinne der Erweiterung der Mitbestimmungsrechte annehmen. Und vielleicht, Herr Minister, nehmen Sie sich ein Beispiel an den Damen und Herren in Brüssel. (Beifall bei der SPÖ. – Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Neugebauer: Das ist eine gefährliche Drohung!)

13.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordne­te Mag. Schatz zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.41.53

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Da­men und Herren! Wir haben ja bereits im September-Plenum das quasi als Basis be­stehende Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz beschlossen und versuchen nun, über das Arbeitsverfassungsgesetz die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Fusionsprozessen zu sichern. Leider werden aber nur – das ist besonders wichtig und wurde bereits von meinem Vorredner erwähnt – die Mitbestim­mungsrechte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen von Betrieben mit Betriebsrä­ten festgelegt, und genau das ist für uns das Problem, denn prinzipiell begrüßen wir diese Regierungsvorlage. Diese ist aber leider unvollständig, denn es fehlt darin etwas ganz Essentielles, und zwar die Mitwirkungsmöglichkeit von ArbeitnehmerInnen in Be­trieben, die keinen eigenen Betriebsrat haben.

Herr Bundesminister Bartenstein, Sie rechtfertigen die Absenz einer entsprechenden Regelung quasi damit, dass jede Belegschaft die Möglichkeit habe, einen eigenen Be­triebsrat zu wählen; und wenn diese Möglichkeit der Mitbestimmung nicht genützt wer­de, sei man, wie Sie, Herr Minister, meinen, quasi selbst schuld. In einem Kommentar


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