1. Beschäftigungsbewilligungen für Ausländer künftig nur dann zu erteilen sind, wenn im entsprechenden Berufszweig Arbeitskräftemangel vorherrscht und der Bedarf nicht unmittelbar durch inländische Arbeitskräfte gedeckt werden kann;
2. der Befreiungsschein ersatzlos gestrichen wird und Ausländer die Arbeitserlaubnis verlieren, wenn sie über längere Zeiträume oder wiederholt arbeitslos sind;
3. die nicht rechtfertigbare, eindeutige Bevorzugung türkischer Staatsbürger gegenüber allen anderen Bürgern von Drittländern und unter gewissen Voraussetzungen sogar gegenüber EU-Bürgern beendet wird und
4. die Zugangsvoraussetzungen von Asylwerbern zum Arbeitsmarkt verschärft werden.“
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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Csörgits. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.21
Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ich möchte zu den Ausführungen meines Vorredners Folgendes sagen: Die Maßnahmen der Bundesregierung unterscheiden sich wohltuend von dem, was Sie hier vorgeschlagen haben, denn wir haben neben allen wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Voraussetzungen auch immer das Herz am rechten Fleck und versuchen, auch jene, die bei uns aus welchen Gründen auch immer Schutz suchen, dementsprechend menschlich zu berücksichtigen und zu beachten, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: „Aus welchen Gründen auch immer“ – das ist sehr interessant! – Abg. Dr. Graf: Österreich ist halt ein bissel klein!)
Ich komme nun auf die vorliegende Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz und zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz zu sprechen. Hiezu ist einmal festzuhalten, dass damit auf der einen Seite Vorgaben des Regierungsübereinkommens vollzogen werden und auf der anderen Seite auch im Zusammenhang mit einem Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs vom September 2006 nachvollziehende Veränderungen durchzuführen sind.
Was das Regierungsübereinkommen anbelangt, so ist auf der einen Seite eine Ausweitung der Ausnahmeregelungen für WissenschaftlerInnen und ForscherInnen beinhaltet – das ist ja bereits erwähnt worden –, und auch im Zusammenhang mit den Beschäftigungsmöglichkeiten in landwirtschaftlichen Saisonbereichen wird es eine Änderung geben. Was die EU-konforme Gestaltung der Regelung für Arbeitskräfte von Unternehmungen betrifft, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat des EWR haben und Arbeitskräfte für eine vorübergehende Arbeitsleistung nach Österreich entsenden, wird es im Zusammenhang mit einem richterlichen Spruch auch noch einen Abänderungsantrag des Kollegen Wöginger geben.
Ich möchte einmal mit dem Positiven beginnen und festhalten, dass es wirklich zu begrüßen ist, dass im Zusammenhang mit dem AVRAG die Strafsätze erhöht worden sind. Was ebenfalls begrüßenswert ist, ist die Klarstellung im Zusammenhang mit den Betriebsentsendungen, dass es sich, wenn feststellbar ist, dass gemeinschaftsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt werden, um eine illegale Beschäftigung von Ausländern handelt und somit Strafen verhängt werden müssen. Was ich bedauerlich finde, Herr Bundesminister Bartenstein, ist: Zu diesem ersten Teil haben die Sozialpartner
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