verhandelt und Vorschläge mit erarbeitet, aber was mir noch fehlt, ist, dass noch bessere und schärfere Maßnahmen im Zusammenhang mit Lohndumping gesetzt werden. Hier ist es wichtig, dass wir in diese Richtung noch weiterarbeiten.
Dazu gibt es auch eine Protokollanmerkung aus dem Ministerrat, die ich kurz vortragen möchte – ich zitiere –:
Im Hinblick auf die schrittweise Arbeitsmarktöffnung sind auch Gespräche mit den Sozialpartnern zu führen, um hier wieder mit Maßnahmen Lohndumping entgegenzuwirken. – Zitatende.
Ich denke mir, es kann nicht auf der einen Seite unser Anliegen sein, dass die Sozialpartner gute Abschlüsse beim Kollektivvertrag herbeiführen und das Ganze dann auf der anderen Seite wieder unterminiert wird.
Ich möchte abschließend noch auf den EU-Bereich zurückkommen. Hier ist es ja leider aufgrund der Rechtsgestaltung in der Europäischen Union nicht möglich, dass wir unser gutes Verfahren, das wir in Österreich gemeinsam beschlossen haben, mit der Vorweganmeldung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen halten können. Bedauerlich ist auch, dass die Europäische Union es nicht anerkennt, dass entsendete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits eine übersetzte Arbeitsbewilligung mithaben, wenn sie in Österreich ihre Arbeit antreten.
Sehr erfreulich und ein guter Schritt in die richtige Richtung ist aber, dass von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen bis zum Jahresende ein Arbeitsbehelf, ein Handbuch ausgearbeitet wird, womit dann insbesondere der KIAB die Arbeit erleichtert wird. Ich denke, das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, und ich glaube auch, dass wir im Zusammenhang mit den Festlegungen in diesem Handbuch zumindest einen guten Beitrag dazu leisten, dass nicht Leute mit falschen oder verkehrten Arbeitsbewilligungen hier arbeiten, denn das wäre wohl nicht das gemeinsame Anliegen dieser Gesetzesvorlage. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.26
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.26
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Das Ausländerbeschäftigungsgesetz betrifft jetzt subsidiär schutzberechtigte Wissenschaftler und Forscher. Es betrifft Saisonniers – die Saisonnierbewilligung – und es betrifft die See- und Binnenschifffahrt, die auf grenzüberschreitende Unternehmen mit Sitz im Inland ausgedehnt wird. Dieser letzte Punkt ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, weil es in Österreich überhaupt niemanden betrifft, nicht einmal die Donau.
Zu den subsidiär Schutzberechtigten: Die sollten jetzt mit Asylberechtigten gleichgestellt werden. Aus der Begründung geht hervor, dass sich die einjährige Wartefrist sozusagen als Hindernis erwiesen hat. Mir ist gesagt worden, dass es laut Auskunft seitens der Frau Staatssekretärin Marek im Arbeits- und Sozialausschuss 5 000 subsidiär Schutzberechtigte gibt. Wir haben uns bisher immer dagegen ausgesprochen, diesen Vergünstigungen zukommen zu lassen, weil sie auf der einen Seite nicht abgeschoben werden können und auf der anderen Seite keinen Aufenthaltstitel in Österreich haben. Es kommt natürlich immer auch auf die jeweilige Situation am Arbeitsmarkt an, und bei uns haben eben der österreichische Arbeitnehmer und die österreichische Arbeitnehmerin den Vorrang. Wenn es der Arbeitsmarkt zulässt, warum nicht? Wenn er es nicht
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