Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich nehme die Sitzung wieder auf und unterbreche die Verhandlungen über den Punkt 9 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend keine Gnade für Kinderschänder und gegen gefährliche vorzeitige Haftentlassungen (1644/J)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 1644/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Justizminister Dr. Christian Broda, im Amt von 21. April 1970 bis 24. Mai 1984, ist den Österreicherinnen und Österreichern unter anderem mit seiner Schreckensvision einer „gefängnislosen Gesellschaft“ in Erinnerung geblieben. Allein von 1970 bis 1980 stieg die Zahl der strafbaren Handlungen von 285.507 auf 347.013 – das waren 61.506 oder 22 % Straftaten mehr pro Jahr!
Wenn sich nun die erste sozialdemokratische Justizministerin seit Broda ausdrücklich als dessen Nachfolgerin sieht, ist dies für die auf Sicherheit bedachte Bevölkerung zu Recht ein Alarmsignal. Dies umso mehr, als sich – bedingt durch ausländische Straftäter und viele der organisierten Kriminalität zuzurechnende Straftate – die Sicherheitssituation in Österreich nach einem Rückgang der Kriminalität in den vergangenen Jahren (2006 wurden um 15.777 gerichtlich strafbare Delikte weniger registriert als 2005) wieder deutlich verschlechtert hat, wie die aktuelle Statistik angezeigter strafbarer Handlungen von Jänner bis August 2007 belegt:
+ 12,3 % in Oberösterreich,
+ 8,0 % in Vorarlberg,
+ 7,3 % im Burgenland,
+ 6,4 % in Niederösterreich,
+ 5,1 % in Tirol,
+ 4,1 % in Kärnten,
+ 3,5 % in Salzburg und
leicht sinkende Zahlen nur in Wien (wo allerdings bereits 36 Prozent aller bundesweit verzeichneten Straftaten begangen werden!) und in der Steiermark.
Derzeit wäre also eigentlich hartes Durchgreifen erforderlich und nicht die Umsetzung gefährlicher Utopien!
Angesichts von jährlich rund 2.500 bekannt werdenden Fällen von Kindesmissbrauch (Quelle: BKA) und einer um ein Vielfaches höher liegenden Dunkelziffer nicht zur Anzeige gebrachter Missbrauchsfälle herrscht speziell in diesem Bereich weiterhin massiver Handlungsbedarf:
Mindeststrafen und Strafverschärfungen wurden immer wieder gefordert, finden sich aber nicht in Entwürfen des Justizministeriums wieder.
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