Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 140

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Eine vom BZÖ initiierte Entschließung für ein Berufsverbot für Sexualverbrecher wur­de im Mai 2007 zwar vom Nationalrat – gegen die Stimmen der Grünen – angenom­men, trotz Ablauf der Umsetzungsfrist mit 1. September 2007 liegt dem Nationalrat aber nach wie vor nicht einmal ein Bericht der Bundesregierung vor.

Auch die allgemeine Empörung über die Schutzlosigkeit von Volksschülern gegen­über einem amtsbekannten Sexualtäter auf Freigang hat die Justizministerin nicht zum Tätigwerden veranlasst.

Die Bevölkerung empfindet die Strafen für Sexualdelikte und Kindesmisshandlung im Gegensatz zu den für Eigentumsdelikte verhängten Strafen als eklatant unausgewo­gen.

Die im geltenden Regierungsprogramm angekündigte Verschärfung der Strafdrohung für lang andauernde Freiheitsentziehung und Gewalt (Fall Kampusch) wartet immer noch auf ihre Umsetzung.

Offenbar entspricht aber ein härteres Vorgehen gegen Sexualstraftäter nicht dem Selbstbild von Justizministerin Berger, was angesichts dessen, dass einer Justizmi­nisterin die Sicherheit der Bevölkerung primäre Aufgabe sein sollte, ein mehr als be­drohlicher Befund ist.

Auch etliche andere berechtigte, weil im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung lie­gende Vorschläge im Bereich des Strafrechts werden von Justizministerin Berger be­harrlich nicht aufgegriffen. Hierzu zählen beispielsweise:

effektive Auflagen und Kontrollmaßnahmen auch ohne bedingte Entlassung

Auch ohne bedingte Entlassung sollte die Möglichkeit bestehen, bereits im Urteil Auf­lagen und Kontrollmaßnahmen im Einzelfall auszusprechen. Der Einsatz dieser Mittel hängt dann nicht von einer oft gerade wegen der Gefährlichkeit des Straftäters abge­lehnten bedingten Entlassung ab.

Bessere Rückfallsvermeidung durch Unterscheidung zwischen verschiedenen Straf­tätergruppen

Durch eine stärkere Unterscheidung in Strafrecht und Strafvollzug hinsichtlich der Resozialisierungsmöglichkeit zwischen verschiedenen Straftätergruppen (z.B. zwi­schen Berufskriminellen einer- und gestrauchelten Bürgern andererseits) könnten Rückfälle besser vermieden werden.

nachträgliche Einweisung von Sexualstraftätern in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher

In vielen Fällen, in denen erst während der Haft Klarheit über das Gefährdungspoten­tial des Verurteilten gewonnen wird, wäre die Einweisung von Sexualstraftätern in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher auch nach Haftende durch das Gericht sehr wünschenswert.

deutliche Aufstockung der Zahl der Justizwachebeamten

Die Justizministerin konnte sich in den Budgetverhandlungen in diesem Punkt gegen den Finanzminister nicht wirklich durchsetzen.

Errichtung zusätzlicher Haftraumkapazitäten

Die schon in der XXII. GP vorbereitete Erweiterung der Haftraumkapazitäten wurde durch die Justizministerin nur sehr verzögert und abgeschwächt weiterbetrieben statt dringend notwendige weitere Projekte anzugehen.

 


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