Eine vom BZÖ initiierte Entschließung für ein Berufsverbot für Sexualverbrecher wurde im Mai 2007 zwar vom Nationalrat – gegen die Stimmen der Grünen – angenommen, trotz Ablauf der Umsetzungsfrist mit 1. September 2007 liegt dem Nationalrat aber nach wie vor nicht einmal ein Bericht der Bundesregierung vor.
Auch die allgemeine Empörung über die Schutzlosigkeit von Volksschülern gegenüber einem amtsbekannten Sexualtäter auf Freigang hat die Justizministerin nicht zum Tätigwerden veranlasst.
Die Bevölkerung empfindet die Strafen für Sexualdelikte und Kindesmisshandlung im Gegensatz zu den für Eigentumsdelikte verhängten Strafen als eklatant unausgewogen.
Die im geltenden Regierungsprogramm angekündigte Verschärfung der Strafdrohung für lang andauernde Freiheitsentziehung und Gewalt (Fall Kampusch) wartet immer noch auf ihre Umsetzung.
Offenbar entspricht aber ein härteres Vorgehen gegen Sexualstraftäter nicht dem Selbstbild von Justizministerin Berger, was angesichts dessen, dass einer Justizministerin die Sicherheit der Bevölkerung primäre Aufgabe sein sollte, ein mehr als bedrohlicher Befund ist.
Auch etliche andere berechtigte, weil im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung liegende Vorschläge im Bereich des Strafrechts werden von Justizministerin Berger beharrlich nicht aufgegriffen. Hierzu zählen beispielsweise:
effektive Auflagen und Kontrollmaßnahmen auch ohne bedingte Entlassung
Auch ohne bedingte Entlassung sollte die Möglichkeit bestehen, bereits im Urteil Auflagen und Kontrollmaßnahmen im Einzelfall auszusprechen. Der Einsatz dieser Mittel hängt dann nicht von einer oft gerade wegen der Gefährlichkeit des Straftäters abgelehnten bedingten Entlassung ab.
Bessere Rückfallsvermeidung durch Unterscheidung zwischen verschiedenen Straftätergruppen
Durch eine stärkere Unterscheidung in Strafrecht und Strafvollzug hinsichtlich der Resozialisierungsmöglichkeit zwischen verschiedenen Straftätergruppen (z.B. zwischen Berufskriminellen einer- und gestrauchelten Bürgern andererseits) könnten Rückfälle besser vermieden werden.
nachträgliche Einweisung von Sexualstraftätern in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher
In vielen Fällen, in denen erst während der Haft Klarheit über das Gefährdungspotential des Verurteilten gewonnen wird, wäre die Einweisung von Sexualstraftätern in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher auch nach Haftende durch das Gericht sehr wünschenswert.
deutliche Aufstockung der Zahl der Justizwachebeamten
Die Justizministerin konnte sich in den Budgetverhandlungen in diesem Punkt gegen den Finanzminister nicht wirklich durchsetzen.
Errichtung zusätzlicher Haftraumkapazitäten
Die schon in der XXII. GP vorbereitete Erweiterung der Haftraumkapazitäten wurde durch die Justizministerin nur sehr verzögert und abgeschwächt weiterbetrieben statt dringend notwendige weitere Projekte anzugehen.
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