Nach diesem Befund über die Dinge, die Justizministerin Berger nicht tut soll nun geprüft werden, was sie tut: Schon kurz nach ihrem Amtsantritt kündigte Justizministerin Berger an, die Häftlingszahlen in den überbelegten heimischen Strafvollzugsanstalten durch ein Haftentlastungspaket um 10 Prozent senken zu wollen. Dies wären bei einem Rekordstand von über 9.000 Straf- und Untersuchungshäftlingen (davon fast die Hälfte Ausländer und viele Berufsverbrecher) über 900 Straftäter, die entweder gar nicht inhaftiert oder vor Abbüßen ihrer Haftstrafe wieder früher auf die Bevölkerung losgelassen würden.
Trotz heftiger Kritik schickte die Justizministerin das von ihr angedrohte Haftentlastungspaket nun nach längerer Funkstille Ende September in Begutachtung. Die vorgesehenen Regelungen sollen aber bereits mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten, womit belegt ist, dass Justizministerin Berger (entgegen ihrer Beteuerungen anlässlich der Einrichtung eines Broda-Gedenkschreins im Bundesministerium für Justiz) nicht einmal ernsthaft plant, bei der Intensität der parlamentarischen Verhandlung derart wichtiger strafrechtlicher Änderungen in die Fußstapfen des von ihr gerühmten Amtsvorgängers zu steigen.
Der vorliegende Entwurf entpuppt sich gemäß den Ankündigungen als echter Anschlag auf die Sicherheit in Österreich. Die Justizministerin gibt zwar vor, durch bessere Gestaltung des Strafvollzugs mehr Sicherheit anzustreben, in Wahrheit jedoch höhlt der Entwurf Strafrecht und Strafvollzug in deren wesentlicher Schutzfunktion für die Bevölkerung deutlich aus und beschränkt sich genau auf das, was die Justizministerin bereits in ihrer ersten Pressekonferenz angekündigt hat:
Ein Haftentlastungs- oder besser Haftentlassungspaket zu sein, dessen Ziel – neben dem höchstpersönlichen Ziel, die Nachfolge Brodas zu erlangen – in einer deutlichen Reduktion der Haftstrafen liegt, um die aufgrund steigender Kriminalität überfüllten Gefängnisse zu leeren und den dringend erforderlichen Bau zusätzlicher Haftanstalten entbehrlich zu machen. Die Interessen der Bevölkerung kommen dabei leider ganz überwiegend zu kurz.
Dies zeigen folgende Beispiele:
„Reform“ der bedingten Entlassung (Dies ist das Kernstück des Entwurfs).
In Reaktion auf die durch „richterliches Gewohnheitsrecht“ herausgebildete regional deutlich unterschiedliche Wahrscheinlichkeit, bei gleichen Voraussetzungen bedingt entlassen zu werden, schießt die Justizministerin durch eine allgemein deutliche Erleichterung der bedingten Entlassung über das Ziel hinaus. Eine Vereinheitlichung der Rechtsanwendung wäre durchaus wünschenswert, um den „Entlassungstourismus“ zwischen den in verschiedenen Gerichtssprengeln liegenden Strafvollzugsanstalten abzustellen. Die Zahl der bedingten Entlassungen aber generell und undifferenziert deutlich hochzuschrauben gefährdet aber gerade in Zeiten zunehmender Professionalisierung der Straftäter die Sicherheit. Bedingte Entlassungen mögen bei gestrauchelten Normalbürgern sinnvoll sein, bei ausländischen Berufsverbrechern sind sie nach Meinung der Antragsteller absolut fehl am Platz.
Bedenklich ist weiters, dass nach den Vorstellungen der Justizministerin bedingte Entlassungen künftig aus generalpräventiven Gründen nur noch sehr beschränkt abgelehnt werden können (nur bei Verurteilten, die aus einer mehr als fünfjährigen Freiheitsstrafe bedingt entlassen werden wollen).
Noch bedenklicher ist aber, dass auch in spezialpräventiver Hinsicht nicht mehr die begründete Annahme Voraussetzung sein soll, dass der Rechtsbrecher bei einer bedingten Entlassung keine weiteren strafbaren Handlungen begehen werde sondern eine Versagung der bedingten Entlassung nur noch zulässig sein soll, wenn die Be-
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