Ich darf abschließend sagen, dass das Haftentlastungspaket, wie schon erwähnt, jetzt noch in Begutachtung ist. Den endgültigen Zeitplan wird dieses Haus bestimmen. Und selbstverständlich soll es genügend Zeit geben, hier auch ausführliche Beratungen durchzuführen. Auch das Datum des Inkrafttretens wird sich natürlich nach den Beratungen hier im Hause zu richten haben.
Jetzt zu den Fragen 1 bis 4:
Im Zeitraum 11. Jänner 2007 bis 17. Oktober 2007 wurden insgesamt 10 086 Insassen aus den österreichischen Anstalten entlassen, davon sind 1 368 bedingt Entlassene. Im gelockerten Vollzug haben wir derzeit 1 458 Insassen. Inwieweit sich diese Gruppen auf die einzelnen Deliktsgruppen verteilen, war leider in der Kürze der Zeit, die uns zur Beantwortung der doch sehr ausführlichen und sehr langen Fragen zur Verfügung stand, nicht möglich. Das reichen wir gerne schriftlich nach.
Zur Frage der Anzahl der in Österreich einsitzenden Insassen, die auch Asylwerber sind, darf ich sagen, dass wir dazu im Strafvollzug keine Statistik führen.
Zur Frage 6 ist auszuführen, dass sämtliche personenbezogene Daten, die in einem Rechtsstaat verwertet werden dürfen, den Justizanstalten zugänglich sind. Die Strafvollzugsverwaltung ist bemüht, alle relevanten und verwertbaren Sachverhalte der Entscheidung über Vollzugslockerungen zugrunde zu legen. Nicht übersehen werden darf, dass derartige Informationen nur Momentaufnahmen darstellen und bei der Entscheidung auch das Verhalten des Strafgefangenen während der Haft und seine Kooperationsbereitschaft bei der Erreichung der Haftzwecke zu berücksichtigen sind. Den Anstalten steht daher in der Regel ein wesentlich umfangreicheres Wissen über die Persönlichkeit des Insassen zur Verfügung, als sich dies aus einzelnen rein statistisch betrachteten Ereignissen in der Vergangenheit ergibt. Darüber hinaus verfügt die Strafvollzugsverwaltung mit der schon mehrfach erwähnten Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter über wissenschaftlich geschultes Betreuungspersonal, das in Hinkunft verstärkt zur fachlichen Beratung über Entscheidungen hinsichtlich Vollzugslockerungen wie Ausgang oder Freigang herangezogen wird.
Zu den Fragen 7 bis 11 möchte ich vorweg bemerken, dass das von mir vorgelegte Bündel von Maßnahmen für mehr Sicherheit bloß einen ersten Schritt darstellt. Wir werden in einem weiteren Schritt, insbesondere zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität, weitere Verbesserungen vorschlagen, die darauf abzielen, lang andauernde Gewaltbeziehungen gezielt in den Mittelpunkt des Strafrechts im Sinne einer opferzentrierten Strafrechtspflege zu bekämpfen. Wir haben zu diesem Zweck das schwedische Vorbild einem Rechtsvergleich unterzogen und wollen dessen Ergebnisse in einer bereits eingesetzten Arbeitsgruppe in einem breiteren Umfeld präsentieren, weil allein durch die Einführung eines neuen Straftatbestandes das gesamte Spektrum der Gewalt an Frauen und Kindern nur unzureichend beleuchtet werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)
Zur lebenslangen Freiheitsstrafe möchte ich festhalten, dass sie überall dort vorgesehen ist, wo sie dem Sanktionierungsbedürfnis schwerster Straftaten entspricht. Auch hier entspricht es meiner Auffassung, dass jeder Mensch die Chance auf Einsicht verdient und daher die lebenslange Freiheitsstrafe auf wenige Ausnahmefälle beschränkt bleiben soll.
Sie nehmen Bezug auf den Schweizer Volkswillen. Ich denke nicht, dass der für Österreich Gültigkeit haben kann, und er kann letztendlich auch nicht Verpflichtungen, die wir aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ableiten, ändern. Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass, wenn schon auf die Schweiz verwiesen wird, wir uns auch an den sehr fortschrittlichen Modellen, die in der Schweiz im Strafvollzug zur Anwendung kommen sollen, ein Vorbild nehmen könnten.
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