Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 165

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Insofern ist es ja geradezu keck, wenn man jetzt die Erhöhung der Anzahl der Planstel­len für Strafvollzugsbeamte fordert! – Aber vielleicht lernen Sie aus den eigenen Feh­lern. Das wäre ja zumindest einmal ein positiver Beitrag. (Abg. Scheibner: Von Ihnen werden wir noch eine ganze Menge lernen! Das sehe ich schon!)

Was wir brauchen ist eine Politik, die vor gefährlichen Tätern schützt, aber mehr Si­cherheit durch eine geringere Rückfallquote garantiert. Und ich frage Sie: Was haben die bedingte Haftentlassung und die freiwillige gemeinnützige Arbeit gemeinsam? – Sie haben beide eine geringere Rückfallquote als bei Haft. Daher ist das ein sinnvoller Weg, der beschritten wird. Wir brauchen eine stufenweise Entlassungsvorbereitung. Das beginnt mit dem Sozialtraining, das geht in Freigänge über, Halbgefangenschaft, und dann die Begleitung über die bedingte Entlassung.

Die bedingte Entlassung brauchen wir deswegen, weil das die einzige Möglichkeit ist, um über die Bewährungshilfe die Täter in der Freiheit weiter zu betreuen. Und das ist es genau, was das Rückfallrisiko reduziert. Und die Zahlen sprechen eine klare Spra­che – auch wenn Sie in Ihrem Antrag das Gegenteil behaupten.

Es gibt eine Studie, in der die Rückfallquote von Raubstraftätern untersucht wurde: Mit bedingter Entlassung beträgt die Rückfallquote 43 Prozent, nach den Vorstellungen des BZÖ – die Haft wird ausgesessen – ergibt sich eine Rückfallquote von 65 Prozent.

Und dann gibt es noch so etwas wie einen innerösterreichischen Feldversuch. Sie wis­sen, im Westen gibt es mehr bedingte Entlassungen als im Osten. Ja bitte, dann frage ich Sie: Wo ist das Sicherheitsrisiko im Westen, wo ist die Kriminalitätsrate im Westen höher als im Osten?

Die bedingte Entlassung ist kein Gnadenakt, sondern, wenn es die individuelle Progno­se und das Verhalten im Vollzug zulassen, eine sinnvolle Maßnahme, die drei Vorteile bietet: den Anreiz, sich schon während der Haft einzugliedern; den Anreiz, sich nach der Haft einzugliedern; und die Nachbetreuungsmöglichkeit bei Weisungen.

Was ist die Alternative? Was will das BZÖ? – Keine bedingte Entlassung, damit keine Nachbetreuung, und das heißt: eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit.

Da Sie die Freigänge angesprochen haben: Dazu gibt es auch noch eine sehr interes­sante Zahl. – Der von Ihnen zitierte Fall war übrigens kein Freigang, das war ein Aus­gang; aber das macht für Sie offensichtlich keinen Unterschied. (Abg. Ing. Westentha­ler: Für das Opfer macht das auch keinen Unterschied, Herr Kollege! Für das Opfer ist das völlig wurscht, was das war!)

In den Jahren 1999 bis 2003 hat sich die Zahl der Freigänge verdoppelt. Ich persönlich halte Freigänge für ein wichtiges und adäquates Mittel. Aber von 1999 bis 2003 hat sich die Zahl der Freigänge verdoppelt. Und wir können das jetzt wieder runterspielen, wer in der Regierung war, wer Justizminister war und wer der Klubobmann in dieser Zeit war. Das sparen wir uns, wir wissen es. Es zeigt nur, wie doppelbödig Ihre Politik ist. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Zu den Sexualstrafdelikten: Man diskutiert ja immer wieder mit dem BZÖ. Das BZÖ sagt dann: Wir vertreten die Opfer, weil wir von den Opfern gewählt werden! – Da muss man dazusagen: Außerhalb von Kärnten vertreten Sie gar niemanden, weil Sie außerhalb von Kärnten nicht gewählt werden. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Sehr überheblich! – Sie waren auch einmal ...! Sie waren viele Jahre bei 4 Prozent!) Aber wenn man von dieser Kleinigkeit absieht, dann muss man sich das genau anschauen:

Wir wissen – und das hat Kollege Jarolim schon angesprochen –, dass 80 Prozent der Sexualstraftaten im familiären Bereich passieren. Und da, sagen die Expertinnen und


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