Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 168

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Auf den Punkt gebracht: Der Kern des Vollzugsrechtes muss darauf ausgerichtet sein, Opferschutz und Gesellschaftsschutz zum Inhalt zu haben. Und es darf nicht mit der Rasenmähermethode, sondern es muss mit einer speziell angepassten Antwort der Strafrechtspflege auf die Tat vorgegangen werden.

Und ein letzter Satz: Die Hälfte aller Einsitzenden in Österreich sind Ausländer. Ich wiederhole meinen Vorschlag, den ich schon mancherorts gemacht habe: Das ist mei­nes Erachtens auch ein EU-Problem. Es müssten auf EU-Ebene die Nicht-EU-Bürger in einem zu definierenden Verwahrungsort untergebracht werden. Wenn das gelingt, haben wir die Hälfte der in Österreich einsitzenden Leute nicht mehr als Belastung in den inländischen Gefängnissen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Pirkl­huber: Was? „Verwahrungsort“?)

16.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Frau Abgeordnete Haubner zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.24.30

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich hätte mir bei Ihrem Vortrag über die Beantwortung unserer Fragen eigentlich als Politikerin zumindest einen Satz erwartet, der, so glaube ich, sehr wichtig gewesen wäre: dass Delikte, Sexualdelikte und Missbrauch an Kindern zu den schwersten Verbrechen zählen und dass Sie hier ständigen Handlungsbedarf sehen, damit diese Verbrechen nicht geschehen. (Beifall beim BZÖ.)

Das hätte ich mir eigentlich von einer Justizministerin erwartet, denn angesichts der jährlich immer wieder bekannt werdenden Fälle von Kindesmissbrauch und einer we­sentlich höher liegenden Dunkelziffer, wie wir wissen, herrscht eben massiver Hand­lungsbedarf.

Ich denke, es ist zu wenig, dass wir, wenn wir wieder erfahren, dass Kinder Opfer ge­worden sind, dann in Tagesmeldungen Mitleid entgegenbringen, sondern wir müssen alles tun, damit diese schrecklichen Taten an unseren Kindern weniger werden und da­mit wir sie verhindern, denn ein Psychiater hat einmal gesagt: Der Missbrauch an Kin­dern ist ein Mord auf Raten. – Und diesen Mord auf Raten gilt es bestmöglich zu ver­hindern. Es muss daher alles gemacht werden in Form von Unterstützung, wenn Kin­der Opfer geworden sind, aber auch – und das sage ich ganz klar, und das ist nicht po­pulistisch, und das ist nicht realitätsfern, und das ist nicht irgendwie romantisch –: Kein Pardon und keine Toleranz den Tätern gegenüber! (Beifall beim BZÖ.)

Für uns vom BZÖ, sehr geehrte Frau Bundesministerin, sind drei Bereiche ganz wich­tig. Erstens: Alles in die Bewusstseinsbildung der Eltern, aber auch der Kinder zu in­vestieren, damit die Kinder stark werden und damit sie auch die kleinsten Übergriffe selbst melden und sagen, dass etwas nicht in Ordnung ist.

Finanzielle Mittel für die guten Stellen, die Opferberatungsstellen, Kinderschutzzentren, Interventionsstellen sind ganz wichtig und notwendig, aber auch noch etwas anderes – und es befremdet mich ein bisschen, dass aufgrund dieses Falles in der Volksschule hier in Wien, wo ein sechsjähriges Mädchen missbraucht wurde, niemand Handlungs­bedarf sieht. Niemand sieht Handlungsbedarf! Die Stadtschulratspräsidentin von Wien hat gesagt, sie hat keinen Handlungsbedarf. Von Ihnen, Frau Justizministerin, habe ich auch nichts gehört.

Wir haben daher einen Antrag eingebracht, dass einerseits im Rahmen der Ausbildung der Lehrer dieses Thema – Gewalt und ihre Folgen – besser behandelt wird, dass die Lehrer darüber besser informiert werden, aber wir haben auch einen Antrag einge­bracht für wirksame Zutrittskontrollen bei den Volksschulen. Ich glaube, das sollten wir


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