Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 170

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dass wir die alle haben, und wollte am liebsten irgendeinen Dachverband einsetzen, um die anderen abzuschaffen. (Abg. Dolinschek: Familienberatung!) Es ist ihm Gott sei Dank deswegen nicht gelungen, weil es mehrjährige Verträge gegeben hat und er es deshalb nicht einfach auslöschen konnte. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu Punkt zwei, dass die Opferanliegen unter Ihrer Ministerschaft in den Strafprozess gekommen sind, muss ich sagen: Das mag zwar formell stimmen, aber ich war damals Mitglied in diesem Unterausschuss. Wenn es nach Ihrem Minister Böhmdorfer gegan­gen wäre, wäre überhaupt nichts passiert, was zur Verbesserung der Opferrechte bei­getragen hätte, ganz im Gegenteil: Das ist nur deswegen gelungen, weil die NGOs dementsprechenden Druck gemacht haben und wir in der Opposition – damals die Grünen und die SPÖ – das unterstützt haben. (Abg. Scheibner: „Natürlich“!) – Natür­lich! Das weiß ich, denn da war ich dabei: So war das. (Abg. Öllinger: Ja! Sehr richtig!)

Es ist wirklich ein Witz, zu sagen, das haben Böhmdorfer und Gastinger gemacht! Das muss einmal zurechtgerückt werden. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Abg. Scheibner: Damals hatte die Opposition ...!)

Wie bei diesem Beispiel erleben wir heute wieder eine äußerst bedenkliche Vorgangs­weise, eine politische Vorgangsweise vom BZÖ: In der Dringlichen Anfrage werden un­seriöse Angaben gemacht, teilweise auch seriöse Angaben. Das ganze wird aber ge­mischt, Ängste damit geschürt, Stimmung gemacht und vor allem versucht, politisch abzustauben, und zwar ohne dass es den Betroffenen – und ich meine in erster Linie den Opfern – helfen würde.

Da meint zum Beispiel das BZÖ in der Anfrage – und das halte ich für ein besonderes Schmankerl, und darum möchte ich es auch zitieren –, dass „durch eine stärkere Un­terscheidung“ „hinsichtlich der Resozialisierungsmöglichkeit zwischen verschiedenen Straftätergruppen“ – das BZÖ unterscheidet da zwischen Berufskriminellen und ge­strauchelten Bürgern – „Rückfälle besser vermieden werden“ können.

Ich denke, da sind jetzt die Experten dran. (Abg. Scheibner: Das sind Sie!) Die Frage ist ja: Wer unterscheidet dann zwischen schwarz und weiß, zwischen den guten Straf­tätern – ich nehme an, das sind die gestrauchelten Bürger – und den schlechten Straf­tätern? Ich nehme an, Sie bezeichnen die Berufskriminellen so. (Abg. Ing. Westentha­ler: Sie sind Experten! – Abg. Scheibner: Aber Sie unterscheiden ja auch zwischen Ersttätern ...!) Sie vielleicht? Sie vom BZÖ? (Abg. Scheibner: Das Strafrecht, Frau Kollegin!) Ich denke, das wäre ein ziemlich gefährlicher Weg.

Ich glaube, dass man das Ganze viel differenzierter anschauen muss. Und ich denke, dass versucht werden muss, grundsätzlich alle Straftäter zu resozialisieren. Im Übrigen ist das ohnehin der Auftrag des Strafvollzugs. Wir dürfen also nicht von Haus aus – so, wie Sie das wollen! – eine bestimmte Gruppe ausschließen. Das, was Sie da fordern, ist schlicht und einfach ein Sicherheitsrisiko. Das kann man so nicht durchgehen las­sen. (Abg. Scheibner: Es gibt Ersttäter!)

Es nützt vor allem den Opfern nichts, wenn die Straftäter noch länger und noch länger und immer länger weggesperrt werden, denn Strafen und immer härtere Strafen alleine zu fordern, packt das Übel nicht an der Wurzel. (Abg. Ing. Westenthaler: Was nützt dem Opfer dann?) Das ist das Unseriöse bei Ihren Aussagen.

Mit dieser Anfrage, die vorliegt, beweisen Sie wieder einmal, dass Sie sich einfach nur populistisch mit dem Thema Sexualstrafrecht auseinandersetzen und nichts Positives damit erreichen können. (Abg. Öllinger: Das ist noch das Beste, was man darüber sa­gen kann!)

Wir wissen ganz genau und haben auch schon von einigen gehört, dass Straftäter, die therapiert werden, eine weit geringere Rückfallquote aufweisen. Das muss unser Ziel


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