Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 183

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Um jedoch für die Zukunft die Absicht des Nationalrats zu dokumentieren, derartigem Verhalten mit allen rechtsstaatlichen Mitteln eine klare Absage zu erteilen, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, im Falle politisch motivierter Wirts­hausraufereien und Falschaussagen im Interesse des Ansehens der Politik dafür Sor­ge zu tragen, dass Täter mit politischen Ämtern nicht besser behandelt werden als Nicht-Politiker.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dr. Haimbuchner. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.19.26

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Werte Damen und Herren Kollegen! Hohes Haus! Wenn man die Dis­kussion mitverfolgt, dann glaubt man, wenn man in die linke Reichshälfte schaut, dass wir hier in Alices Wunderland sind. Das gemahnt an Achtundsechziger-Politik: Strafta­ten sind offensichtlich nur mehr Reaktionen von einzelnen Mitgliedern der Gesellschaft, die Gesellschaft hat selbst Schuld an derartigen Reaktionen, und man muss sich die­ser Mentalität zufolge Gedanken machen, wie man die Leute, die jene Werte, die die Gesellschaft aufgestellt hat, gebrochen haben, wieder in die Gesellschaft zurückführen kann.

Zu Herrn Kollegen Steinhauser von den Grünen: Sie haben gesagt, dass höhere Haft­strafen keine Sicherheit bringen. – Da mögen Sie vielleicht Ihrer Ansicht nach recht ha­ben, aber ich glaube, eine frühere Entlassung von Straftätern bringt schon gar keine Si­cherheit für einen Staat! (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist überhaupt die Frage zu stellen, ob man Straftäter noch bestrafen will bezie­hungsweise ob man jetzt von der Sitzkreispolitik der Achtundsechziger vielleicht zum Sitzkreisvollzug kommt, dass man sich einfach mit Bewährungshelfern, Richtern und Staatsanwälten zusammensetzt und einmal das Problem erörtert, warum man denn überhaupt Straftaten begangen hat. Wollen wir dazu übergehen?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, man sollte sich schon einmal genau überle­gen, wie es mit dem Strafvollzug aussieht. – Da kann ich wieder einmal ein bisschen aus der Praxis erzählen und Ihnen empfehlen: Gehen Sie in eine Haftanstalt und be­treiben Sie Pflichtverteidigung von Personen mit – ich halte mich nun schon an Ihre Sprachdoktrin – Migrationshintergrund!

Wissen Sie, was solche Leute oft sagen, wenn man ihnen sagt, dass jetzt eine Haftver­handlung stattfinden wird, in der die Frau Rat, die Untersuchungsrichterin, darüber ent­scheiden wird, ob sie noch weiter in Haft bleiben müssen oder nicht? – Da hören Sie zum Beispiel oft die Meldung: Eine Richterin – also eine Frau – akzeptiere ich gar nicht! – Wie wollen Sie solche Leute bei uns resozialisieren? Wissen Sie, was diese Leute machen, wenn ein Bewährungshelfer kommt und sie begleitet? – Sie werden auf alle Fälle mit ihren Mithäftlingen, mit denen sie im Gefängnis sitzen, nachher darüber lachen. – Sie gefährden somit die Sicherheit unseres Staates. Und das werden wir


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