Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 184

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nicht zulassen, und das wird auch die Bevölkerung nicht zulassen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Sburny.)

Haftstrafen haben vollzogen zu werden, ebenso wie auch die Gesetze vollzogen wer­den müssen und auch Abschiebungen stattfinden müssen. Da darf man keine Unter­schiede machen. Und es darf natürlich auch keine ökonomische Entscheidung sein, ob eine bedingte Haftentlassung früher vorgenommen wird oder nicht.

Bei der bisher durchgeführten bedingten Entlassung gab es tatsächlich eine jahrzehn­telang geübte Praxis, das kann man, ohne Populismus zu üben, sagen. Man muss aber auch ganz klar und deutlich aufzeigen, dass man bisher immer gesagt hat, dass die bedingte Entlassung dann möglich ist, wenn die Vollstreckung des Strafrestes nicht erforderlich ist, um den Straftäter von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten. Das ist jetzt geändert worden. Jetzt ist die Rede davon, dass die Vollstreckung des Straf­restes dann erforderlich ist, wenn der Straftäter dadurch von strafbaren Handlungen mit schweren Folgen abgehalten wird. – Da frage ich Sie: Was sind denn „schwere Folgen“? Wann kann man diese erwarten und wann nicht? Bitte klären Sie mich darü­ber auf! Was ist das? Das ist meines Erachtens höchst bedenklich, und ich bin wirklich neugierig, ob das einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung standhalten wird!

Zu den nicht aufenthaltsberechtigten und verurteilten ausländischen Rechtsbrechern möchte ich sagen: Wie wollen Sie hier eine Ausreiseverpflichtung durchsetzen? Soll man diese Leute früher entlassen und ihnen vielleicht auch noch Geld in die Hand ge­ben und sagen: Hier gibt es ein paar tausend Euro, verlassen Sie aber bitte unser Ge­fängnis und unser Land!? – Ich sage Ihnen: Seien Sie froh, wenn er länger bei uns sitzt, denn er wird ohnedies bald genug wieder zurückkommen! Das ist nämlich die Realität. Das wissen Sie ganz genau!

Betreffend den Jugendgerichtshof frage ich mich, warum dieser immer so hoch gelobt wird: Diesen gibt es nur in Wien. In den anderen Gerichtssprengeln gibt es keinen Ju­gendgerichtshof. Sind also die anderen Bundesländer schlechter? Werden andere Ju­gendliche benachteiligt? – Auch das sollte man hinterfragen!

Wir werden weiterhin für Haftstrafen und dafür eintreten, dass Personen, die die Werte unserer Gesellschaft verletzt haben, auch von dieser Gesellschaft weggesperrt wer­den, damit unsere Gesellschaft geschützt wird! (Beifall bei der FPÖ.)

17.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Klubobmann Ing. Westenthaler zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit; das ist auch Ihre gesamte Restredezeit. – Bitte.

 


17.24.31

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Un­geachtet dessen, wer auch immer die Beantwortung der Dringlichen Anfrage für Sie geschrieben hat, es sei Ihnen unbenommen, einen Beamten dafür heranzuziehen: Die Art und Weise Ihrer Beantwortung, wie Sie sie in einer solchen Debatte völlig regungs- und emotionslos vom Blatt heruntergelesen haben, war aber jedenfalls naiv, realitäts­fremd, widersprüchlich und von einer Herz- und Emotionslosigkeit sondergleichen ge­genüber den Opfern, den Kindern und den betroffenen Familien gekennzeichnet.

Wenn außerdem Abgeordneter Pendl und auch der grüne Abgeordnete, von dem ich nicht weiß, wie er heißt, weil ich ihn nicht kenne, hier allen Ernstes argumentieren, dass wir falsch liegen, weil der Täter, der in der Schule war, kein normaler Freigänger war, sondern nur Ausgang hatte, dann sage ich euch allen und all jenen, die das glau­ben, etwas: Wisst ihr, dass es dem minderjährigen Mädchen und seiner Familie völlig Wurscht ist, ob das ein Freigänger oder ein Ausgänger ist? Er hat dort nicht zu sein,


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