Österreich haben immer einen sehr breiten Ansatz sowohl für den Schutz der Verbraucher als auch für den Schutz der Mitbewerber gehabt.
Mit der UWG-Novelle 2007 nehmen wir eine Justierung vor, die die Vorgabe der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken einarbeitet und die das Gesetz noch effektiver machen wird und den fairen Wettbewerb unterstützt.
Die Aufnahme einer schwarzen Liste im Anhang mit denjenigen Fällen irreführender und aggressiver Geschäftspraktiken, die jedenfalls als unlautere Geschäftspraktiken gelten, wird zu mehr Transparenz führen.
Mit dem neuen UWG haben wir ein erweitertes Instrumentarium, um wirksam gegen jene schwarzen Schafe vorzugehen, die sich nicht an die Spielregeln eines fairen Wettbewerbs halten.
Neben den Verbrauchern sind es gerade auch unsere Klein- und Mittelbetriebe, die von der europaweit einheitlichen Regelung profitieren. Wir wollen den fairen Wettbewerb sichern, denn rund 70 Prozent unserer gesamten Ausfuhren im Wert von 103 Milliarden € fließen in die EU. Daher ist es für unseren Wirtschaftsstandort sehr wichtig, dass diese Harmonisierung durchgeführt wird. (Beifall bei der ÖVP.)
19.30
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.30
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sage es ganz offen: Auch ich bin dafür, dass die Unternehmen, die unlauter tätig sind, dafür bestraft werden und dass sie nicht belohnt werden. (Abg. Schalle: Aber Sie handeln anders!) Auch ich bin dafür, dass es zu einer Gewinnabschöpfung oder, Herr Kollege Schalle, zu einer Pönale kommt. Denn es gibt Tatbestände – ich ersuche Sie, sich die 31 Tatbestände des UWG anzusehen –, bei denen eine Berechnung des Gewinns nicht möglich ist.
Herr Kollege Schalle, es gibt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes über irreführende Angaben in Gebrauchsanweisungen. Ich frage Sie, ich frage alle Fraktionen: Wie berechnen Sie den Gewinn bei irreführenden Angaben in einer Gebrauchsanweisung? (Zwischenruf des Abg. Schalle.)
Nächste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes: Internetwerbung mit nicht lieferbaren Produkten. Ich frage Sie alle, die ÖVP, das BZÖ, die Freiheitlichen, die Grünen, ich schaue auch zu meiner Fraktion: Wie berechnet man in diesen Fällen den Gewinn? – Er ist nicht berechenbar.
Ich glaube, wir müssen vom Begriff „Gewinnabschöpfung“ wegkommen. Ich bedanke mich beim Herrn Bundesminister, der einen Weg aufgezeigt hat, der in der Arbeitsgruppe diskutiert werden muss, dass es nämlich zu einer Umsatzabschöpfung kommt. Dieser kartellrechtliche Ansatz sollte aus meiner Sicht weiter verfolgt werden. Wir sollten nicht nur Gewinnabschöpfung diskutieren, sondern auch mögliche Pönalen.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem neuen UWG werden Konsumentenrechte verstärkt, seriöse, ehrliche Unternehmer geschützt, und es gibt gegenüber der alten Rechtslage eine einheitliche Rechtslage in ganz Europa. Irreführende Werbung und aggressive Geschäftspraktiken können mit Unterlassungsklagen leichter bekämpft werden.
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