Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 227

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Ich nenne Ihnen zwei Beispiele: Wir haben eine Unterfüllung von Fertigpackungen von Lebensmitteln. 14,6 Prozent aller kontrollierten Verpackungen von Obst und Gemüse waren im Jahr 2006 unterbefüllt.

Mit dieser neuen Regelung können wir gezielt gegen Gewinnspielveranstalter vorge­hen – ein altes Anliegen der sozialdemokratischen Fraktion. (Beifall des Abg. Riepl.)

Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir ge­hen davon aus, dass in der zweiten Phase zur Vorbereitung der großen UWG-Novelle die offenen Fragen in der dafür eingerichteten Arbeitsgruppe gelöst werden, nämlich die Frage, wie man unseriöse Unternehmer tatsächlich trifft, über eine Pönalzahlung, Umsatzsteuerabschöpfung oder Gewinnabschöpfung, sowie auch eine Auskunftspflicht für Callcenter und Printmedien. Diese Fragen müssen wir noch ernsthaft diskutieren. Ich bin aber guten Mutes, und hoffe, Herr Bundesminister, dass wir auch hier zu einer Regelung kommen.

Meine Damen und Herren, ich lade Sie ein, heute bei diesem Gesetzesvorschlag mit uns mitzustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Abgeordneter Mag. Kogler ist der nächste Redner. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.34.21

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Staatsse­kretärinnen! Ja, Kollege Maier, wir stimmen zu. Ganz einfach: halb voll, halb leer – im UWG-Bereich ist jedenfalls eine Verbesserung und keine Verschlechterung erkennbar. Wenn man seriös ist, muss man zustimmen. Es sei den, Kollege Veit Schalle, Sie be­gründen Ihre Ablehnung zusätzlich noch irgendwie anders. Aber es wird doch das eine oder andere besser, zumal wir ja darüber hinaus im Wesentlichen gemeinsames Recht durch Richtlinienimplementierung in unsere Gesetze, wenn man so will, nachholen, denn ewig dürfen wir ohnehin nicht mehr warten, was im Übrigen auch für den anderen jetzt mit zu behandelnden und abzustimmenden Tagesordnungspunkt gilt.

Damit könnte man schon fertig sein. Natürlich: UWG – klassisch sind da zwei Dinge normiert. Der freie Wettbewerb braucht natürlich halbwegs Regeln für die sich angeb­lich frei bewerbenden Unternehmen zueinander. Immer mehr – auch früher schon, aber immer mehr – wandern konsumentenschützerische Implikationen im Normenwe­sen hier hinein – soll mir alles recht sein. Wichtig ist jetzt, was die sogenannte Gewinn­abschöpfung betrifft – und soll sie irgendwann einmal anders heißen –, dass die zu­künftige Lösung der vorauszuahnenden Pönalisierung – ich sage jetzt „Pönalisierung“, nicht „Pönale“! –, dessen, was zu entrichten ist, wenn nämlich unlauter gehandelt und daraus ein Vorteil lukriert wird, von mir aus wieder Gewinn – jetzt haben wir beide Be­griffe herinnen, um zwischen Ihnen und Frau Kollegin Hradecsni zu vermitteln –, es muss sozusagen in der Vorausahnung des Übeltäters eine Korrelation zwischen dem, was zu zahlen ist, wenn das geahndet wird, und dem, was er sich selbst als Gewinn er­warten darf, hergestellt werden. Nur dann erzeugt es die entsprechende prophylak­tische Wirkung. Und darauf – so einfach ist es, glaube ich, am Schluss – soll es ja wohl in erster Linie abzielen. Im Prinzip möchte man ja nicht haben, dass man mit diesem Gesetz allem „nachstierlt“ und dann eben die Schwierigkeiten hat, die hier genannt wurden.

Trotzdem muss es rechtlich implementiert werden. Wir glauben, dass es mit der Ge­winnabschöpfung trotzdem ginge. Der OGH hat da natürlich seine Interpretationen bei anderen Gelegenheiten gemacht, nach meiner bescheidenen Rechtsauffassung müss­te es aber auch möglich sein, dass eine Behörde angehalten ist, innerhalb eines durch


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