den Gesetzgeber gegebenen Spielraumes hier zur Gewinnabschöpfung bestimmte Parameter heranzuziehen, ohne ein Kostenrechnungsseminar zu veranstalten.
Wie dem auch sei, das wesentliche Prinzip ist vorher beschrieben worden – da sind wir uns alle einig. In irgendeine Richtung wird es gehen müssen, jetzt aber einmal unsere Zustimmung.
Interessant ist auch der zweite Tagesordnungspunkt, der hier mit verhandelt wird; er soll nicht unerwähnt bleiben. Da ereilen uns ja auch die Implementierungsvorschriften von EU-Richtlinien. Wir sehen natürlich, dass die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinien schon einigen Grips im Land verlangt, wie man dann damit zurechtkommt. Ich stehe nicht an zuzugeben, dass das so gelöst wurde, dass auch wir zustimmen können.
Ich möchte da jetzt nicht auf Details eingehen, das ist tatsächlich ein bisschen komplizierter, nur so viel erwähnen, dass der Regierungsvorlage zu entnehmen ist und es den Beamten oder Ihnen, Herr Minister, gelungen ist, dass in dieser ganzen Kesselangelegenheit differenziert wird zwischen jenen Zertifizierungsverfahren, bei denen es darum geht, ob Kessel zugelassen werden, und jenen, bei denen es darum geht, die dauernde Sicherheit im Betrieb aufrechtzuerhalten. Das macht, glaube ich, Sinn. Da ist man noch relativ weit zugunsten der österreichischen Anbieter in diesem Bereich gegangen. Deshalb auch dazu unsere Zustimmung.
Aber eines wird schon erkennbar: Die ganze Umsetzung dieser EU-Dienstleistungsrichtlinien-Geschichte, wo die grüne Fraktion im Europäischen Parlament aus grundsätzlichen Gründen am Schluss dann doch nicht zugestimmt hat, wird uns rechtstechnisch noch einiges abverlangen. Ob Ihnen oder uns das jedes Mal so gut gelingt, bleibt abzuwarten. Jetzt aber einmal Gratulation. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.38
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.39
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Staatssekretärinnen! Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die vorliegende Novelle sehr sorgfältig vorbereitet. Das bestätigen im Übrigen auch die Gutachter in ihren Ausführungen.
Die österreichische Wirtschaft bekennt sich zu einem funktionierenden Schutz gegen unlauteren Wettbewerb und hält ausdrücklich die Wichtigkeit des Rechtes gegen den unlauteren Wettbewerb im Interesse und zum Schutz von Unternehmen, die sich im Wettbewerb gesetzeskonform verhalten, hervor.
Setzt sich die EU-Richtlinie vorrangig mit dem Verbraucherschutz auseinander, so bietet unser UWG nach der Novelle 2007 sowohl umfassenden Verbraucherschutz als auch Schutz gegen unlauteren Wettbewerb innerhalb der Unternehmen.
Zweifelsohne ist eine gesetzliche Handhabe notwendig, um gegen unlautere, irreführende und aggressive Geschäftspraktiken vorgehen zu können. Gerade im Internethandel werden, wie wir heute schon mehrfach gehört haben, solche Praktiken immer wieder angewendet und auch bei dubiosen Gewinnspielen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Unlauter ist es aber auch, wenn Marktteilnehmer Schwarzarbeit anbieten. Unser UWG würde hier eine sehr gute Grundlage für entsprechende Schadensersatzleistungen bieten. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.40
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