und für das es auch eine Regierungsvorlage gab – 91 der Beilagen, es gab eine Regierungsvorlage, aber diese wurde nicht berücksichtigt – in das Patentgesetz nicht übernommen wurde. Es gibt sogar eine Kritik des Konsumentenschutzministers Buchinger, eine Stellungnahme zu dieser Vorlage, die aus unserer Sicht sehr erhellend ist. Ich erwarte mir, dass über diesen Bericht und dieses Komitee, Frau Staatssekretärin, in der nächsten Zeit auch hier im Haus noch diskutiert wird.
Ich möchte daher abschließend im Sinne der Forderungen des Gentechnik-Volksbegehrens – ich erinnere: 1,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher haben vor zehn Jahren dieses Gentechnik-Volksbegehren unterschrieben und damals kein Patent auf Leben gefordert – folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Patent auf Leben
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf EU-Ebene bzw. auf internationaler Ebene dafür einzutreten:
1. dass die EU-Richtlinie 98/44/EG über den Schutz biotechnologischer Erfindungen („Biopatent-Richtlinie“) dahingehend geändert wird, dass Gene, Pflanzen, Tiere und Teile des menschlichen Körpers nicht patentiert werden können
2. dass das TRIPS-Abkommen der Welthandelorganisation WTO dahingehend reformiert wird, dass Bäuerinnen und Bauern ihr aufbewahrtes Saatgut ohne Einschränkung durch Patente wieder verwenden können
3. dass das TRIPS-Abkommen mit den Bestimmungen der „Konvention über die biologische Vielfalt“ in Einklang gebracht wird, wobei im Streitfall dem multinationalen Umweltabkommen das Vorrecht zu geben ist.
*****
Meine Damen und Herren! Dieser Entschließungsantrag ist eine ganz wichtige Chance, um im Rahmen des Patentrechtes diese Forderungen des Gentechnik-Volksbegehrens weiterzutreiben und diese Forderung auch sozusagen zu einer politischen Ansage auf europäischer Ebene zu machen. Ich ersuche Sie daher, diese zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
19.56
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Pirklhuber eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Patent auf Leben
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (216 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das
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