lehnen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Kurt Eder: Genau!)
Darüber hinaus möchte ich festhalten, dass die Tarife auch nach unterschiedlichen Tageszeiten festgelegt werden können. Das heißt, wir erreichen eine bessere Verkehrsverteilung und weniger Stau. – Ein zusätzlicher Grund dafür, dass Grüne diesem Antrag und dieser Gesetzesnovellierung zustimmen könnten.
Letztendlich, Kollege Themessl, zu Vorarlberg. – Ja, wir wissen, dass damit nicht alle Probleme gelöst werden, und wir wissen vor allem auch eines: dass vielleicht in anderen Regionen ähnliche Begehrlichkeiten nach solchen Tagesvignetten ausgelöst werden könnten, aber wir tun es, weil erstens diese Lösung mit der Vorarlberger Landesregierung und mit dem Landtag abgesprochen ist, weil es eine breite Zustimmung in Vorarlberg für diese Lösung gibt und weil das vorerst einmal ohnedies nur für einige Zeit gilt. Man wird genau evaluieren, ob diese Tarifgestaltung tatsächlich etwas bringt, ob damit Bregenz entlastet werden kann. Sollte das nicht der Fall sein, wird das wieder entsprechend abgeändert.
Also es ist unverständlich, weshalb Sie dieser Regelung, die für die Vorarlberger Bevölkerung insgesamt eine Entlastung bringen soll, nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
20.25
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek mit 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
20.26
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Um es gleich vorwegzunehmen: Meine Fraktion wird dieser Regierungsvorlage, die das Bundesstraßen-Mautgesetz und das Asfinag-Gesetz beinhaltet, nicht zustimmen, und zwar vor allem auch deshalb – wie mein Vorredner Kollege Kukacka schon gesagt hat –, weil es verschiedene regionale Projekte gibt, die eben dasselbe betreffen wie das Vorarlberger Projekt.
In diesem Zusammenhang bringe ich auch folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I (Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002) wird wie folgt geändert:
Nach Ziffer 7 wird folgende Ziffer 7a eingefügt:
„7a. § 10 Abs. 1 lautet:
,(1) Die Benützung von Mautstrecken mit einspurigen Kraftfahrzeugen und mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegt der zeitabhängigen Maut. Das Bundesstraßennetz unterliegt im Stadtgebiet nicht der zeitabhängigen Maut.‘“
*****
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite